Telekommunikationsrecht

Luther verfügt über einen breitgefächerten und praxiserprobten Erfahrungsschatz im Telekommunikationsrecht. Hierbei bieten wir unseren Mandanten aufgrund unserer renommierten rechtlichen Expertise und unserem wirtschaftlichen und technischen Verständnis stets die besten Lösungen an, um ihre Ziele erfolgssicher zu verwirklichen. Wir beraten seit Jahren führende Telekommunikationsanbieter, Netzbetreiber und andere Dienstleister effektiv auf dem Gebiet des Telekommunikationsrechts.

Telekommunikation bestimmt in entscheidender Weise unseren Alltag und das Geschäftsleben. Gerade aktuelle Krisen wie die Corona-Pandemie mit ihren verschiedensten Auswirkungen, wie etwa die beschleunigte Entwicklung hin zu mobilen Arbeiten und Home-Office sowie der vermehrten Zusammenarbeit von Unternehmen und Menschen auf digitaler Ebene, führen die überragende Bedeutung von Telekommunikation vor Augen und verdeutlichen den hohen Stellenwert, den diese für den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand einer Gesellschaft besitzt.

Wir bieten Beratungsleistungen in jeder Phase eines Projektes an, sei es in der Planungsphase vor einem Markteintritt, der Aufnahme eines Geschäftsbetriebes mit der Beratung bei der Beantragung von erforderliche Genehmigungen und Ähnlichem oder in der Betriebsphase, etwa bei der laufenden Verwaltung und Optimierung oder der Prüfung der Unternehmenstätigkeit im Hinblick auf anstehende Gesetzesänderungen.

Gerade im Bereich des Telekommunikationsrechts bleibt aufgrund der hohen Bedeutung die Regulierungsdichte weiterhin hoch und stetige Änderungen der Rechtslage erfordern eine rasche Reaktionsfähigkeit der Marktakteure.

Unser Team sorgt dafür, dass geltende regulatorischen Vorgaben nicht nur eingehalten werden, sondern unsere Mandanten in deren Rahmen bestmöglich agieren können. Denn das ist der Anspruch, den wir an uns stellen: Eine Beratungsleistung auf höchstem Niveau, die für unsere Mandanten am Ende den Unterschied macht.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Infrastrukturausbau in Deutschland stellen sich neue Herausforderungen, aber auch große Chancen. Die Bundesrepublik als eines der wichtigsten Industrieländer der Welt hat sich einer bedeutenden Beschleunigung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen verschrieben, um langfristig wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu sein.

Hierbei spielt die Glasfasertechnologie eine Schlüsselrolle. In diesem zukunftsweisenden Bereich verfügen wir über ein weites technisches Verständnis und herausragende rechtliche Kompetenzen, welche wir unseren Mandanten im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen zur Verfügung stellen.

Durch die Verzahnung der verschiedensten Kompetenzen (einschließlich Fragen zum Datenschutz, Technology, Real Estate, etc.)  unserer Kanzlei können wir unseren Mandanten eine einzigartige umfassende rechtliche Beratung anbieten, welche alle Themen abdeckt.

Dies eröffnet unseren Mandanten insbesondere bei komplexen und bedeutsamen Vorhaben zahlreiche Vorteile, welche den Ausschlag geben: Wir gewährleisten eine schnelle, praxisnahe und zielführende Beratung auf höchsten Niveau, ohne den Blick für das Ganze zu verlieren.

 

Unser Beratungsangebot

Glasfaser-/Breitbandausbau
  • Vergaberechtliche Beratung (insbesondere auf kommunaler Ebene)
  • Regulatorische Beratung einschließlich kritischer Infrastruktur
  • Beratung bei Bieterverfahren zum Ausbau von Glasfaser-/Breitbandinfrastruktur
  • Beratung bei und Erstellung von relevanten Verträgen einschließlich
    • „Technical-Office“ Verträg
    • Construction/GU Verträge
    • PoPDienstleistungsverträge
    • FLM Verträge
    • Dark Fibre Lease Verträge
    • ISP Verträge
    • Hausanschlußverträge
    • Fibre to the Fence (FTTF) Vereinbarungen
    • Wholesale/Wholebuy Verträge
    • Vertriebsverträge
    • Gestattungsverträge (ehemals GEE)
  • SaaS-Verträge
  • Datenschutzrechtliche Verträge
Regulierung
  • TKG-Novelle
  • Beantragung von Genehmigungen nach dem TKG
  • Meldepflichten
  • Frequenznutzung und -vergabe
Gestaltung und Verhandlung von telekommunikationsspezifischen Verträgen
  • WAN
  • IT-Anbieter Verträge
  • Managed Network Services
  • Mobile Services
Innovation
  • Internet of Things (IoT)
  • Smart Devices
  • Connected Car
Datenschutz
  • Fernmeldegeheimnis
  • Datenverarbeitungsvereinbarungen
  • Compliance

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Ihr/e Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Wulff-Axel Schmidt, Information Tech & Telecommunications; Mobility & Logistics; Automotive, Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht; IT-Recht; Digitale Infrastruktur; Media & Entertainment

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Rippert LL.M., Energy; Health Care & Life Science; Information Tech & Telecommunications, Corporate/M&A; IT-Recht; Digitale Infrastruktur; Media & Entertainment; Telekommunikationsrecht

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