Start-ups

Wir helfen Gründern bei der Errichtung Iihrer Gesellschaft, der Sicherung Iihres geistigen Eigentums und der Finanzierung.

Darüber hinaus unterstützen wir natürlich auch bei der Bewältigung aller relevanten Rechtsfragen, sei es im Datenschutz, im Arbeitsrecht, bei der Gestaltung von Kundenverträgen und AGB, im Steuerrecht sowie bei streitigen Gerichtsverfahren. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise beraten wir Sie gerne umfassend, insbesondere bei folgenden Themen:

Unser Beratungsangebot

Gründungsberatung / Ausgründung

Bevor es mit dem Startup wirklich losgehen kann, müssen die Gründer einige wesentliche Entscheidungen treffen. Zunächst muss die richtige Rechtsform gewählt werden, denn diese wirkt sich maßgeblich auf eine Vielzahl von Aspekten aus, insbesondere Haftung und Besteuerung. Im Anschluss müssen die entsprechenden Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen ausgearbeitet werden. Geht es um Ausgründungen oder Wachstum durch Unternehmenszusammenschlüsse können zudem Umstrukturierungen notwendig werden.

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Seed und Series Finanzierungsrunden

Erfolgreiche Startups werden während ihrer Laufzeit mehrere Finanzierungsrunden durchlaufen. Während die kommerziellen Bedingungen (Bewertung, Investmenthöhe und Beteiligungshöhe) zunächst offensichtlich erscheinen, kann eine Vielzahl von vertraglichen Regelungen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Beteiligung und spätere Verwässerung der Gründer haben, so z.B. die Liquidationspräferenz, Drag-Along Rechte, Vesting Regelungen oder die wirtschaftliche und steuerliche Einordnung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Darüber hinaus wird auch die Unternehmensleitung und -kontrolle in der Regel grundlegend beeinflusst, durch Zustimmungsvorbehalte und die Einführung von Beiräten.

Angel- und Zwischenfinanzierungen (Wandeldarlehen, Stille Beteiligungen)

Neben den klassischen Finanzierungsrunden gibt es gerade in Frühphasen und „Durststrecken“ alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die je nach Fall dem dringenden Finanzbedarf des Startups und/oder dem erhöhten Risiko des Investors Rechnung tragen sollen. Am häufigsten findet man hier das Wandeldarlehen. Es können aber auch andere sog. Mezzanine Finanzierungsmittel oder kombinierte Finanzierungsmethoden herangezogen werden, wie die stille Gesellschaft, partiarische Darlehen, der Equity Kicker, Genussrechte oder einfache Nachrangdarlehen.

Mitarbeiterbeteiligungen

Gerade in der Anfangsphase haben Startups häufig nur begrenztes Kapital um qualifizierte Fachkräfte zu locken. Dies kann häufig durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufgefangen werden. Sei es durch die Gewährung von Geschäftsanteilen, Anteilsoptionen (Stock Options), Stock Appreciation Rights oder virtuellen Anteilen (Phantom Shares). In jedem Fall geht es darum, das passende Programm für das jeweilige Startup zu finden und umzusetzen.

Steuerliche Strukturierungen

Steuerliche Fragestellungen sind ständiger Begleiter im Lebenszyklus jeden Unternehmens. Sei es bei der Rechtsformwahl, Anteilsübertragungen, Finanzierungsrunden oder den verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung. In jedem Fall ist es essentiell die Struktur an die individuellen Verhältnisse des Startups anzupassen.

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US-Flip

Wer den Sprung über den großen Teich wagen und/oder Kapital von US-Investoren einsammeln will, sieht sich auch heute noch gelegentlich mit der Forderung konfrontiert, den Hauptsitz und zumindest einen Teil des Managements in die USA zu verlegen. Dabei müssen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Gestaltung genauestens durchdacht sein. Da eine einfach Umwandlung nach dem deutschen Umwandlungsgesetzt ausscheidet sind alternative Gestaltungen zu wählen.

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Exit Gestaltung / IPO

Venture Capital ist immer auch eine Partnerschaft auf Zeit. VC-Fonds können sich nur durch einen Exit die Rendite an ihrem Investment sichern. Durch die festgelegten Fondlaufzeiten bekommt Zusammenarbeit daher von vornherein ein Verfallsdatum. Der Exit erfolgt dadurch in der Regel als Unternehmensverkauf oder als Börsengang. In beiden Fällen ist es wichtig nicht nur bei dem einmaligen Exit-Vorgang auf die richtige Strategie und Strukturierung zu achten sondern während der gemeinsamen Partnerschaft schon darauf hinzuarbeiten, dass das Startup „exitfähig“ wird.

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Intellectual Property / Geistiges Eigentum

Das Herzstück des Startups ist die zugrundeliegende Idee. Ist diese Idee einmal verwirklicht, sollten sich Startups darum kümmern, die Rechte an ihrer Entwicklung, ihrem Produkt oder Geschäftsmodell soweit wie möglich zu sichern, um nicht ihre größte Wertschöpfungsquelle zu verlieren (einschließlich des Schutzes des geistigen Eigentums von Portfolio-Unternehmen). Geistiges Eigentum kann in Deutschland einerseits als Registerrecht, wie etwa als Marken- oder Patentrecht geschützt werden. Andererseits ist rechtlicher Schutz auch ohne Registereintragung möglich, etwa über das Urheberrecht oder den Schutz als Geschäftsgeheimnis. Um beispielsweise ein Geschäftsgeheimnis wirksam zu schützen, empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Schutzkonzepts, welches auch angemessene Schutzmaßnahmen, wie etwa Vertraulichkeitsvereinbarungen gegenüber Vertragspartnern oder Mitarbeitern, festlegt. Luther ist eine der führenden Kanzleien im Bereich IP-Schutz und kann Ihr Startup durch langjährige Erfahrung und eine außergewöhnliche Expertise unterstützen. Darüber hinaus beraten wir Ihr Startup auch aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive, um Ihnen ein optimales Auftreten im Wettbewerb zu ermöglichen und Ihr Startup vor kostenintensiven Abmahnungen zu schützen.

zum Beratungsfeld Gewerblicher Rechtsschutz & Urheberrecht

Datenschutzrechtliche Beratung

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung rückt auch der Schutz von personenbezogenen Daten immer mehr in den Fokus und gewinnt dadurch zunehmend an Bedeutung. Daher ist es wichtig, von Anfang an einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen beim Aufbau des Startups zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der drohenden Sanktionen und der Bedeutung für potenzielle Investoren sollte nicht nur der datenschutzkonforme Umgang mit Kunden- und Beschäftigtendaten, sondern beispielsweise auch die Implementierung von datenschutzkonformen Berechtigungs- und Löschkonzepten sowie Archivierungssystemen sichergestellt werden. Unsere Experten beraten fortlaufend zu komplexen datenschutzrechtlichen Problemstellungen und können Sie daher durch ihre weitreichende Erfahrung in Ihrer Datenschutz-Compliance unterstützen.

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Vertragsgestaltung / AGB

Auch für Startups ist es erforderlich, eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen einzugehen – seien es gewerbliche Miet-, Lieferanten-, Leasing, Kooperations- oder Kundenverträge. Um rechtssichere Verträge auszuhandeln bedarf es juristischer Fachkenntnis, an der es in Startups häufig fehlt. Wir unterstützen Sie bei der frühzeitigen Erkennung und Lösung von rechtlichen Problemstellungen, um Ihr Startup unter optimalen Bedingungen führen zu können. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Verhandlung von Termsheets und der Ausarbeitung von passgerechten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

zum Beratungsfeld Handels- & Vertriebsrecht, Produkthaftung / Product Compliance

Übertragung von IP-Rechten

Haben Sie vor, die Nutzungsrechte an einem entwickelten Produkt (zumindest teilweise) an Dritte zu übertragen, muss zunächst sichergestellt sein, dass die Nutzungsrechte auch tatsächlich beim Startup liegen. Wird dieses etwa von Mitarbeitern oder Externen entwickelt, sollten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, die sicherstellen, dass dem Startup die exklusiven Nutzungsrechte an dem Produkt zustehen. Soll nun eine Rechteeinräumung gegenüber Dritten stattfinden, müssen Lizenzverträge sorgfältig ausgearbeitet werden.

Aber auch für Investoren spielt es eine wichtige Rolle für ihre Investitionsentscheidung, dass die IP-Rechte, die den Wert des Startups ausmachen, auch tatsächlich beim Startup liegen. Wir beraten umfassend zu IP-Übertragungen im Vorfeld oder im Zusammenhang mit Investitionsrunden. Ihre Interessen immer im Blick, erarbeiten wir hierzu individuelle Lösungen, speziell auf Ihr Startup zugeschnitten.

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Gesellschafterstreitigkeiten

Im Worst Case kann es zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen, die sich nicht außergerichtlich beilegen lassen. Dann bleibt als letzter Lösungsweg nur der Gang zu Gericht. Begibt man sich erstmal in die Mühlen der Justiz, wollen alle Schritte gut überlegt sein. Es ist auf Formalia und Fristen zu achten. Um darüber nicht den Blick für das Wesentliche aus dem Auge zu verlieren, übernehmen unsere Anwälte den gesamten Prozess und beanspruchen die Geschäftsführer und Gründer nur wenn es unbedingt nötig oder gewünscht ist.

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Rechtsanwalt, Notar mit Amtssitz in Berlin Andreas Tüxen, LL.M. (American University / WCL), Information Tech & Telecommunications, Corporate/M&A; Notarielle Beratung; Litigation; Start-ups & Venture Capital

Andreas Tüxen, LL.M. (American University / WCL)

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Rechtsanwalt Dr. Gregor Wecker, Information Tech & Telecommunications, Capital Markets, Banking & Finance; Corporate/M&A; Start-ups & Venture Capital

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Rechtsanwalt Michael Ströbel, LL.M. (University of Auckland)

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