02.02.2026
Die Insolvenz der First Brands Group, LLC („First Brands“) beschäftigt immer mehr Investoren der betroffenen UBS/O‘Connor-Fonds. Erste Investoren positionieren sich und prüfen die Aussichten der Einleitung rechtlicher Schritte gegen mögliche Verantwortliche.
Die Insolvenz von First Brands beschäftigt immer mehr potentiell betroffene Investoren. Seit den letzten Wochen berichtet auch die deutsche Presse verstärkt über das Thema, wie etwa jüngere Artikel der Börsen-Zeitung, der WirtschaftsWoche oder des Handelsblatts mit Zitaten von Stephan Bausch und Borbála Dux-Wenzel zeigen. Siehe hierzu ebenfalls unseren letzten Blog-Beitrag vom 10. November 2025.
Auch uns haben bereits institutionelle Anleger, teils mit Sitz außerhalb Deutschlands, kontaktiert, um mögliche Reaktionen auf die First Brands-Insolvenz auszuloten. Die Sachverhaltsaufklärung und -entwicklung befinden sich derzeit noch in einem frühen Stadium, sodass potentiell geschädigte Investoren die Chance haben, ihre Rechtsdurchsetzung frühzeitig vorzubereiten und zu planen.
Strukturierte Sachverhaltsermittlung als erster Schritt
Die Investitionsstrukturen von Fonds in Lieferkettenfinanzierungen über Vehikel und Verbriefungen sind typischerweise vielschichtig und komplex. Wichtig für Investoren ist zunächst eine strukturierte, zielgerichtete Sachverhaltsaufklärung sowie die Sicherung von Beweismitteln.
Das Ziel ist zunächst zu ermitteln, ob eine Investition in betroffene UBS/O‘Connor-Fonds vorliegt und ob ein Bezug zur Insolvenz der First Brands Group besteht. Wir unterstützen Investoren insbesondere bei dem Screening ihres Portfolios, bei der Informationseinholung aus dem Chapter 11-Verfahren von First Brands oder bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Portfoliomanagern.
Ebenso wichtig ist sodann die Analyse der konkreten Umstände, die zur Investition geführt haben, um etwaige Pflichtverletzungen der an der Investition Beteiligten, wie etwa Berater, Vermittler, Fondsmanager oder Banken zu identifizieren. Auch hierbei unterstützen wir Investoren dabei, den Sachverhalt zielgerichtet zu ermitteln und die nötigen Nachweise zu sammeln.
Prüfung von Ansprüchen und Prozessrisiken sowie Kosten/Nutzen-Analyse
Nach einer Prüfung der Sach- und Rechtslage zu möglichen Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage einer fundierten Sachverhaltsaufarbeitung sollten strategische Überlegungen zur Rechtsdurchsetzung folgen. Dabei sind neben den Prozessrisiken insbesondere das Verhältnis von Kosten und Nutzen einzubeziehen, um das wirtschaftliche Gesamtergebnis einer möglichen Anspruchsdurchsetzung zu bewerten.
Bereits jetzt hat sich gezeigt, dass die Vertriebswege der UBS-Fonds, etwa in Deutschland, Luxemburg oder der Schweiz, sehr unterschiedlich sind. Wir arbeiten aus diesem Grund mit unserem Luxemburger Anwaltsteam und der Schweizer Kanzlei LALIVE zusammen. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits bei unserer Vertretung geschädigter Investoren im Zusammenhang mit dem Credit Suisse/UBS/Greensill-Komplex bewährt.
Bei Fragen rund um das Thema der Geltendmachung möglicher Ansprüche im Zusammenhang mit der First Brands-Insolvenz wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Autoren.
Dr. Stephan Bausch, D.U.
Partner
Köln
stephan.bausch@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25782
Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.
Partnerin
Köln
Borbala.Dux-Wenzel@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25100
Dr. Marco Jerczynski
Counsel
Essen
marco.jerczynski@luther-lawfirm.com
+49 201 9220 0
Stephanie Quaß
Counsel
Frankfurt a.M.
stephanie.quass@luther-lawfirm.com
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