Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft klärt auf über die tatsächlichen Pflichten eines Geschäftsleiters: von der Krisenfrüherkennungspflicht bis zur „harten Restrukturierung“. Ferner bieten wir Einblicke in die Möglichkeiten, die das Gesetz seit einigen Jahren zur Restrukturierung hergibt und geben Hinweise für Leitlinien, die auch Risiken bei Krisen von Vertragspartnern minimieren.
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23.09.2026 | Köln | Workshop