13.06.2023 // Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Welle 10, 60322 Frankfurt a.M. // Vortrag

Kartellrechtsfrühstück 2023 I Das neue Vertriebskartellrecht I Frankfurt a.M. am 13. Juni 2023

Weiterführende Informationen

Wir möchten uns wieder „live und in Farbe“ zu aktuellen Themen des Kartellrechts austauschen und laden Sie herzlich zu unserem Kartellrechtsfrühstück in Frankfurt am Main ein. Wie immer starten wir um 8:30 Uhr mit einem (ersten) Frühstück, an den sich der Vortrag (bis ca. 11:00 Uhr) anschließt. Wir enden den Morgen mit einem zweiten Frühstück und der Gelegenheit zum weiteren Austausch.

Anlass genug bietet die am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsverträge (Vertikal-GVO 2022/720), deren Übergangsfrist für Altverträge zum 31. Mai 2023 ausläuft. Der über vier Jahre andauernde Reform- und Konsultationsprozess hat zu tiefgreifenden Änderungen geführt.

Das schafft Risiken, bietet aber auch Chancen, z. B. in den folgenden Bereichen:

  • im dualen (zweigeleisigen) Vertrieb, der angesichts des steigenden Direktvertriebs vieler Hersteller an Bedeutung erheblich zugenommen hat,
  • bei Verträgen von und mit Online-Plattformen,
  • bei Alleinvertriebssystemen und selektiven Vertriebssystemen, die in Zukunft besser geschützt werden dürfen,
  • bei Handelsvertreterverträgen (zu denen offene Fragen geklärt werden),
  • bei Wettbewerbsverboten, die in der Dauer in Zukunft etwas flexibler gehandhabt werden dürfen.

Im Internetvertrieb wird der bisher sehr strenge Ansatz zugunsten von mehr Flexibilität und zum Schutz der stationären Geschäfte in gewissem Umfang gelockert und unter gewissen Umständen sogar die Anwendung unterschiedlicher Großhandelspreise erlaubt.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung in Frankfurt ist bis zum 7. Juni 2023 möglich. Bitte melden Sie sich über den Anmeldebutton an oder per E-Mail unter kristin.meyer@luther-lawfirm.com.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen vor Ort zu diskutieren, wie man es richtig anstellt, entsprechende Chancen und Risiken zu identifizieren und die Verträge entsprechend anzupassen!

Ihr Luther-Kartellrechtsteam