20.01.2023

Vergabe- und Kartellrecht: Luther erzielt wegweisendes Urteil vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

München, 20.01.2023 – Auch verbundene Unternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, müssen ihre Angebote in einem Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers unabhängig voneinander abgeben, um nicht wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen zu werden. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beriet das Busunternehmen Egenberger in dieser Frage vergabe- und kartellrechtlich und war vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht erfolgreich.

Hintergrund

Die Egenberger GmbH & Co. KG hatte sich beim Landkreis Aichach-Friedberg an einem EU-Vergabeverfahren für öffentliche Busverkehrsdienstleistungen mit einem Angebot beteiligt. Das Bayerische Oberste Landesgericht setzte mit Beschluss vom 11. Januar 2023 das im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens eingeholte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. September 2022 in nationales Vergaberecht um: Es bestätigte die vom Auftraggeber getroffene Vergabeentscheidung, laut der die untereinander abgestimmten Angebote der in einer wirtschaftlichen Einheit verbundenen, personell verflochtenen Konkurrenzbieter von Egenberger ausgeschlossen waren. Mit diesem Urteil gewinnt der vergaberechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz als Ausschlussgrund neben den gesetzlich normierten Gründen für einen Bieterausschluss eine eigenständige Bedeutung.

Nach den Urteilen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ist für Egenberger nun der Weg frei für die Erteilung des Zuschlags. Die in diesem Verfahren vom höchsten europäischen Gericht beantworteten Fragen und die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts  dürften wegweisend für künftige Entscheidungen mit ähnlichen Konstellationen der Parallelbeteiligung konzernverbundener Unternehmen in öffentlichen Vergabeverfahren sein.

„Wir danken Luther für die immer partnerschaftliche und kompetente Zusammenarbeit. Dank den erfahrenen Beratern an unserer Seite blicken wir nun auf einen guten Ausgang des seit 2020 laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens. Dass mit den gerichtlichen Entscheidungen Rechtsgeschichte geschrieben wird, freut uns natürlich und zeigt Luthers Qualität einmal mehr“, fasst Paul Kienberger, Geschäftsführer der Egenberger GmbH & Co. KG, zusammen.

 

Über Egenberger GmbH & Co. KG:

Die Egenberger GmbH & Co. KG ist ein Omnibusunternehmen mit Firmensitz in Thierhaupten (Bayern). Sie führt sowohl Reise- und Sonderfahrtenverkehr als auch Linienverkehr im Augsburger Verkehrsverbund (AVV) und in der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries (VDR) durch. Das Unternehmen wurde 1938 von Anton Egenberger gegründet, wird in der dritten Generation von Paul Kienberger geführt und hat etwa 130 Mitarbeiter.

Für Egenberger GmbH & Co. KG:

Luther, Kartellrecht: Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Partner)

Luther, Vergaberecht: Ulf-Dieter Pape (Partner), Tobias Osseforth (Partner), Dr. Henning Holz, LL.M. (Counsel)