27.06.2016

EPR-Newsletter, Juni 2016

Der Brexit - das Verfahren nach Art. 50 EUV

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der britischen Entscheidung zum Brexit wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der erstmals in der Geschichte der Europäischen Union auf das Ausscheiden eines Mitgliedstaates zielt. Das juristische Procedere hierfür wurde 2007 mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen.

Art. 50 EUV sieht jetzt folgende Schritte vor:

1. Mitteilung der Austrittsabsicht an den Europäischen Rat

  • durch Regierung des Vereinigten Königreichs nach Beschluss des Unterhauses; das Referendum selbst ist unionsrechtlich noch nicht ausreichend


2. Verhandlung eines Abkommens über Einzelheiten des Austritts und künftige Beziehungen

  • Europäischer Rat beschließt auf Empfehlung der Kommission Leitlinien und ernennt Verhandlungsführer
  • Annahme des Abkommens bedarf qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat (72 % der Ratsmitglieder, die min. 65 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten ausmachen) und Zustimmung des Europäischen Parlaments


3. Wirksamkeit Austritt (Nichtanwendung der Europäischen Verträge)

  • entweder mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens
  • oder zwei Jahre nach Mitteilung der Austrittsabsicht
    • Fristverlängerung im Einvernehmen von Europäischem Rat und Mitgliedstaat möglich


Neben diesen Grundstrukturen gibt es bislang kaum weitere Vorgaben für die Beantwortung der mit dem Austritt verbundenen Fragen. Dies gilt insbesondere für das weitere wirtschaftliche Engagement europäischer Unternehmen in Großbritannien sowie die Voraussetzungen, unter denen britische Unternehmen sich nach dem Austritt in der EU wirtschaftlich betätigen dürfen. Ebenso muss derzeit als offen gelten, wie sich das Außerkrafttreten des Europäischen Rechts auf Verträge auswirkt, die nach englischem Recht abgeschlossen wurden.

Luther wird den jetzt beginnenden Prozess intensiv begleiten. Neben den deutschen Büros stehen hierzu die Kollegen unserer Londoner und Brüsseler Standorte zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Luther EPR-Team

Dr. Stefan Altenschmidt         Dr. Gernot-Rüdiger Engel         Dr. Martin Fleckenstein

Dr. Rut Herten-Koch         Dr. Stefan Kobes         Claudia Schoppen        Gabrielle Williamson