02.02.2018

Länder preschen beim Ausbau der Windenergie nach vorn

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02.02.2018

Länder preschen beim Ausbau der Windenergie nach vorn

Der Bundesrat wird am 2. Februar 2018 über drei Initiativen aus insgesamt 5 Bundesländern beraten, die allesamt den Ausbau der Windenergie zum Gegenstand haben. Die Inhalte der Bundesratsinitiativen lassen sich überblicksartig folgendermaßen zusammenfassen:

1. Gemeinsamer Antrag von Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern

Die drei Nordländer Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen gemeinsamen Antrag eingereicht, der in erster Linie die Anhebung des Ausbauziels für Offshore-Windparks betrifft. Die Bundesregierung solle den im EEG 2017 eingeführten Zubaudeckel von 15 Gigawatt bis 2030 auf mindestens 20 Gigawatt erhöhen. Der Ausbaudeckel für 2035 solle von 25 auf 35 Gigawatt angehoben werden.

Die Länder begründen die geforderte Anhebung damit, dass die im EEG 2017 erfolgte Begrenzung der Offshoreleistung erheblich unter deren Potential liege. Der stetige Zubau von Windenergie auf See in den vergangenen Jahren und vor allen Dingen die Ausschreibungsergebnisse 2017 hätten gezeigt, dass die Windenergie auf See eine Schlüsseltechnologie bei der Erreichung der Klimaziele darstellt.

2. Antrag aus Niedersachsen

Der Antrag aus Niedersachsen betrifft die Aussetzung der Onshore-Ausschreibungsregeln für Bürgerenergiegesellschaften in den Jahren 2018 und 2019.

Bürgerenergiegesellschaften konnten an den Ausschreibungen 2017 ohne die vorherige Erteilung einer BImSchG-Genehmigung teilnehmen und haben zwei Jahre länger Zeit, ihre Projekte zu realisieren. Dies hat dazu geführt, dass 2017 über 90 Prozent der Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gingen. Für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 sind diese Sonderregelungen bereits ausgesetzt.

Dies geht Niedersachsen allerdings nicht weit genug. Das Land hat Bedenken, dass es aufgrund der verlängerten Realisierungsfrist zu Ausbaulücken kommen wird und dadurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften mindestens für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Zudem soll als Sofortmaßnahme das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2018 um 2.000 Megawatt erhöht werden, um die erwartete Zubaulücke zumindest teilweise kompensieren zu können.

3. Antrag aus Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen befürwortet ebenfalls, dass bei den Ausschreibungsrunden in den Jahren 2018 und 2019 keine Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften gelten.

Zur Vermeidung von Ausbaulücken sollen ferner künftige Ausschreibungsmengen vorgezogen und später verrechnet werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass die bereits an Bürgerenergiegesellschaften zugeteilten Mengen zu spät oder gar nicht realisiert werden. Im Gegensatz zu Niedersachsen will Nordrhein-Westfalen die Ausschreibungsmenge für das Jahr 2018 nur um 1.400 Megawatt erhöhen.

Autorenzitat: Der gemeinsame Antrag der drei Nordländer geht in die richtige Richtung. Offshore-Zuschläge von teilweise 0 Cent im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die Anlagen marktreif sind und enorm viel Zukunftspotential haben. Ob der vielzitierte Fadenriss beim Onshore-Zubau tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten. Anzulasten wäre es dem Gesetzgeber aufgrund der verunglückten Regelung für Bürgerenergiegesellschaften.

Autor/in
Dr. Gernot-Rüdiger Engel

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Ekkehard Hübel

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