14.02.2020

Zugverkehr der Zukunft – Die Digitale Schiene Deutschland

Pünktlicher, zuverlässiger, mehr Kapazitäten – das sowie eine verbesserte Qualität ihrer Leistungen und Effizienz will die Deutsche Bahn („DB“) erreichen, um zukunftsfähig bleiben zu können. Dafür treibt die DB die Digitalisierung ihrer Infrastruktur voran, bis 2030 sollen so rund 2000 Streckenkilometer digitalisiert werden.

Hintergrund

Die Digitalisierung der DB-Infrastruktur soll durch eine moderne, einheitliche Anlagenarchitektur, europäische Interoperabilität der Systeme und eine verbesserte Energieeffizienz bis zu 35 Prozent mehr Kapazitäten im Netz schaffen, eine höhere Qualität und Pünktlichkeit im Zugverkehr gewährleisten und die Kosten in Instandhaltung und Betrieb reduzieren – ohne, dass dafür neue, teure Gleise gebaut werden müssen. Auf diese Weise sollen der Verkehr auf der Schiene erhöht und zugleich der Straßenverkehr und damit die Feinstaub/CO2-Emissionen reduziert werden.

Zur Steuerung dieses Projekts hat die DB daher die Digitale Schiene Deutschland GmbH („DSD“) gegründet, welche seit Jahresbeginn den Aufbau des digitalen Bahnbetriebs vorantreiben soll. Ihr kommt die Aufgabe zu, die Digitalisierungsmaßnahmen zu koordinieren und Zukunftstechnologien zu bündeln. Um sämtliche Kompetenzen und Kapazitäten aus dem gesamten Bahnsektor zu vereinen, arbeiten bei der DSD Vertreter aus Verbänden, von Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bahnindustrie eng zusammen. Die Bahn und mehrere Verbände haben auf einer unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur initiierten Tagung Ende September 2019 ein sogenanntes Memorandum of Understanding zum schnelleren Ausbau einer digitalen Schienen-Infrastruktur („DSD-Rollout-Initiative“) unterzeichnet. Das Starterpaket der DSD unterfällt in drei wesentliche Vorhaben:

  • ETCS-Ausbau des Transeuropäischen Korridors von Skandinavien bis zum Mittelmeer
  • Schnellfahrstrecke zwischen Köln und dem Rhein/Main-Gebiet
  • Metropolenprojekt S-Bahn-Stuttgart

Das Projekt fußt auf zwei wesentlichen Elementen, welche um weitere Technologien ergänzt eine Vernetzung aller Elemente der Infrastruktur der DB ermöglichen und eine weitgehende Standardisierung ermöglichen sollen. Basis des Projekts Digitale Schiene Deutschland ist das europaweit einheitliche Zugbeeinflussungssystem European Train Control System(„ETCS“). Dieses ersetzt die Steuerung der Züge über konventionelle Signale durch Funktechnologie und soll künftig flächendeckend eingesetzt werden. In Verbindung mit digitalen Planungs- und Dispositionsprozessen wird dadurch eine erheblich bessere Ausnutzung der Infrastruktur möglich. Auf der Strecke München - Berlin kommt ETCS bereits zum Einsatz. Hochgeschwindigkeitszüge fahren auf dem Neubauabschnitt mit bis zu 300 km/h.

Der volle Nutzen von ETCS ergibt sich in Deutschland aus der Verbindung mit der digitalen Stellwerkstechnik („DSTW“) – dem zweiten wesentlichen Element der Digitalen Schiene und technologischem Nachfolger des Elektronischen Stellwerkes (ESTW). Über DSTW werden Stellbefehle an Weichen und Signale digital per Datenleitung übermittelt, was zur Folge hat, dass es anders als bei konventioneller elektrischer Schaltung keiner individuellen Verbindung zwischen Stellwerk und Weiche oder Signal mehr bedarf.

Die Einführung weiterer Technologien ist geplant: Echtzeitortung von Zügen sowie ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Verkehrsmanagement. Die von der DB als „Schlüssel für eine höhere Kapazität des bestehenden Schienennetzes“ bezeichnete „intelligente Vernetzung aller Daten von Infrastruktur und Fahrzeugen“ wirft indes auch Fragen der Gewährleistung der Datensicherheit und der Produkthaftung auf. Nicht zuletzt rückt neben rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Auftragsvergabe und der Projektsteuerung durch die DSD auch die rechtliche Bewertung automatisierter Verkehrssysteme immer mehr in den Vordergrund. Die Verbände und Unternehmen werden hier eine Vielzahl regulatorischer Vorgaben zu berücksichtigen haben. Hier wird es unumgänglich sein, die externe Hilfe von entsprechend spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien hinzuzuholen.

Autor/in
Dr. Andreas Blunk, MLE

Dr. Andreas Blunk, MLE
Partner
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