06.03.2017

Neue Chancen für die kommunale Fernwärmeversorgung?

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06.03.2017

Neue Chancen für die kommunale Fernwärmeversorgung?

Die traditionellen Strukturen der Energieerzeugung sind aufgebrochen. Stromerzeugung wird zunehmend dezentralisiert. Zugleich erfolgt die Wärmeerzeugung in größeren Einheiten. Fern- und Nahwärme, etwa aus der Verbindung von Wärme- und Stromerzeugung in sog. Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen verspricht hier besondere Effizienzgewinne. Ein interessantes Betätigungsfeld nicht nur für private Bauträger, sondern auch für in der Wohnungswirtschaft aktive Kommunen und Stadtwerke.

Rückenwind insbesondere für eine Fern- und Nahwärmeversorgung durch oder in Kooperation mit Kommunen kommt nun aus Leipzig. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts hier zum Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme entschieden (BVerwG 10 CN 1/15 vom 8. September 2016). Darüber diskutierten Sabrina Desens (Leipzig) und Stefan Altenschmidt (Düsseldorf) am 2. März 2017 in Berlin mit Teilnehmern der Jahrestagung des Forum Contracting e.V. bei einem Businessfrühstück.

Die Möglichkeiten der Kommunen, einen Anschluss- und Benutzungszwang anzuordnen ist vor allem mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen bedeutsam. Gegenüber klassischen zivilrechtlichen Instrumenten (Verträge mit Mindestbezugszeiten in den durch die AVBFernwärmeV gezogenen Grenzen) bietet diese Möglichkeit insbesondere die Chance einer längerfristigen Bezugsbindung. Durch eine sehr großzügige Auslegungen des § 16 EEWärmeG erweitert das Bundesverwaltungsgerichts nun die Möglichkeiten der Kommunen, einen Anschluss- und Benutzungszwang zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes anzuordnen.

Dadurch entstehen zugleich Spielräume für eigene klimapolitische Entscheidungen der Kommunen. Vor allem in Zeiten vielfältiger anderer Verpflichtungen der Gebäudeeigentümer – etwa durch die Energieeinsparverordnung (ENEV)  –, steht den Kommunen hier ein Steuerungsinstrument zur Verfügung, um eigene klimapolitische Akzente zu setzen und damit z.B. auch Effekte für Eigentümer von Bestandsimmobilien abzumildern.

Zitat Sabrina Desens: „Die Anordnung eines öffentlich-rechtlichen Anschluss und Benutzungszwangs ist ein gegenüber klassischen zivilrechtlichen Instrumenten noch völlig unterschätztes Instrument zur langfristigen Absicherung von Fernwärmebezug.“

Zitat Stefan Altenschmidt: „Gerade der Umstand, dass Gebäudeeigentümer bereits anderen umweltpolitischen Steuerungsinstrumenten – wie der Energieeinsparverordnung  – ausgesetzt sind, lässt es im Grunde nahe liegen, dass die Gemeinden von ihren durch den Bundesgesetzgeber eingeräumten zusätzlichen Gestaltungsspielräumen vermehrt Gebrauch machen“

 

Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Telefon +49 211 5660 18737
stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com

 

 

Dr. Sabrina Desens
Senior Associate
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Leipzig
Telefon +49 341 5299 24850
sabrina.desens@luther-lawfirm.com