26.03.2020
Am Mittwoch, den 25. März 2020 hat der Bundestag den Nachtragshaushalt unter Lockerung der Schuldenbremse beschlossen. Für große Unternehmen stehen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds nun EUR 600 Milliarden zur Verfügung; das Soforthilfe-Paket für Kleinst- und Soloselbstständige sieht allein für Zuschüsse EUR 50 Milliarden vor. Seit Mittwoch, 25. März 2020, 9.00 Uhr, sind auch in Brandenburg Anträge auf Zuschüsse bei der Brandenburger Investitionsbank möglich. Berlin will am kommenden Freitag, den 27. März 2020 sein Soforthilfe-Paket II für Anträge öffnen. Das Soforthilfe-Paket I ist bereits angelaufen. Wir geben einen Überblick über Töpfe, Anträge und Bedingungen, die den Berliner und Brandenburger Unternehmer/innen kurzfristig Liquidität verschaffen können.
Art und Höhe der verfügbaren Soforthilfen (Zuschuss/Einmalzahlung oder Darlehen) richten sich zunächst nach der Größe des Unternehmens. Während Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler eher durch Einmalzahlungen kurzfristig mit frischer Liquidität versorgt werden sollen, dienen Überbrückungskredite und sonstige Darlehen eher großen Unternehmen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs über mittelfristige Laufzeiten. Kleine und mittlere Unternehmen haben grundsätzlich beide Möglichkeiten. Sowohl im Rahmen der Überbrückungsdarlehen als auch für die Zuschüsse kommt es zudem darauf an, ob das Unternehmen seit Jahren am Markt etabliert oder eben erst gegründet ist.
Angesichts der Geschwindigkeit und Dringlichkeit für die betroffenen Unternehmen haben der Bund, Berlin und Brandenburg je ein beachtliches Liquiditätshilfepaket geschnürt. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung in der Praxis ähnlich pragmatisch und mit der gebotenen Geschwindigkeit gehandhabt wird. Bei der Beantragung gilt es, sich möglichst breit aufzustellen und sämtliche Säulen der Schutzschirme auf die individuelle Geeignetheit hin zu prüfen, Anträge zeitig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu stellen und die Abwicklung der Förderung durchgehend zu dokumentieren.
Unsere Teams aus Experten der gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Praxis kennen die Prozesse und können aus jahrelanger Erfahrung auch unter den besonderen Umständen der COVID-19-Pandemie eine zielgerichtete Beratung gewährleisten.
Anton Spinty
Senior Associate
Berlin
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