28.02.2019

Besondere Ausgleichsregelung: Durchschnittliche Strompreise für Antragsverfahren 2019 veröffentlicht

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28.02.2019

Besondere Ausgleichsregelung: Durchschnittliche Strompreise für Antragsverfahren 2019 veröffentlicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (nachfolgend: BAFA) hat die Durchschnittlichen Strompreise für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsverfahren 2019 veröffentlicht. Die Tabelle ist hier abrufbar.

1. Welche Bedeutung haben die Zahlen?
Stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen können eine Begrenzung der EEG-Umlage in Anspruch nehmen, wenn – neben anderen Voraussetzungen – die Stromkostenintensität ein bestimmtes Mindestverhältnis aufweist. Die Stromkostenintensität ist das Verhältnis der Maßgeblichen Stromkosten zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Die maßgeblichen Stromkosten wiederum errechnen sich aus der Multiplikation des für das Unternehmen einschlägigen durchschnittlichen Strompreises mit dem arithmetischen Mittel der Stromverbräuche aus den letzten drei Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Strompreis ist ein Faktor, den das Unternehmen nicht selbst bestimmen kann, sondern der vom BAFA ermittelt wird.

2. Warum nicht die tatsächlichen Stromkosten?
Gemäß § 4 der Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung berechnet das BAFA jährlich die durchschnittlichen Strompreise, die in den Verfahren auf Begrenzung der EEG-Umlage für das auf die Berechnung folgende Begrenzungsjahr bei der Ermittlung der Stromkostenintensität eines antragstellenden Unternehmens zugrunde gelegt werden. Die Grundlage dafür bilden die Angaben der Antragsteller aus den Antragsverfahren des vorangegangen Kalenderjahres. Bis zum 28. Februar eines Jahres werden die berechneten durchschnittlichen Strompreise auf der Internetseite der Behörde bekannt gegeben.

Die tatsächlichen Stromkosten eines Unternehmens dürfen seit einigen Jahren nicht mehr herangezogen werden, da über mögliche Preisabsprachen beim Strompreis Manipulationen, die die Stromkostenintensität beeinflussen, nicht ausgeschlossen werden können.

Autorenzitat: Durch die maßgeblichen Stromkosten ergibt sich eine stärkere Standardisierung für die Berechnung der Stromkosten. Viele Unternehmen blicken gespannt auf die Veröffentlichung der durchschnittlichen Strompreise, da sie Einfluss auf die Stromkostenintensität und damit auf eine bedeutsame Antragsvoraussetzung haben.

Autor/in
Dr. Gernot-Rüdiger Engel

Dr. Gernot-Rüdiger Engel
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Ekkehard Hübel

Ekkehard Hübel
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