Gründungsphase

Bevor es mit dem Start-up wirklich losgehen kann, musst du einige wesentliche Entscheidungen treffen. Insbesondere solltest du dich im Vorfeld mit dem Ablauf einer Gründung und den notwendigen Schritten vertraut machen.

Die Top 5 Fragestellungen in der Gründungsphase

#1 Welche Rechtsform ist die richtige?

Einer der wichtigsten Schritte bei der Gründung deines Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Diese wirkt sich maßgeblich auf eine Vielzahl von Aspekten aus, insbesondere Haftung und Besteuerung. Du solltest bei deinem Entschluss mit Weitsicht handeln und eine nur auf die kurzfristigen Vorteile zielende Entscheidung vermeiden. Viele Jungunternehmer entscheiden sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, zumeist in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Aufgrund der persönlichen Haftungsbegrenzung sind diese besonders attraktiv. Im Anschluss musst du je nach Gründungsstruktur mit den anderen Gründern die entsprechenden Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen ausarbeiten.

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktiere doch unseren Ansprechpartner Philipp Glock dafür.

#2 Wie läuft eine GmbH Gründung eigentlich ab?

Der Ablauf einer GmbH-Gründung unterscheidet sich nicht von der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) und ist grundsätzlich recht einfach. Ist der Gesellschaftsvertrag final abgestimmt, kann die Gründung mit den richtigen Tipps und etwas Vorbereitung schnell umgesetzt werden. Näheres zum Ablauf findet ihr hier.

 

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktiere doch unseren Ansprechpartner Dr. Moritz Mentzel dafür.

#3 Wie kann ich meinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen?

Der wichtigste Baustein der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt). Erste Informationen hierzu findest du hier.

#4 Muss ich meine Schutzrechte anmelden? Und was sind eigentlich Schutzrechte?

Unter gewerblichen Schutzrechten versteht man Rechte, die Geistiges Eigentum schützen. Vielen bekannt ist bspw. die Marke, die dem Schutz der Bezeichnung einer Ware und Dienstleistung dient. Daneben kommen aber je nach Geschäftsidee auch noch weitere Schutzrechte in Betracht. Eine technische Erfindung kann durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Für die Farb- und Formgebung eines Produkts wäre die Anmeldung eines Designs möglich.

Es lohnt sich, bereits bei der Gründung eines Unternehmens gewerbliche Schutzrechte anzumelden. Denn bei Schutzrechten gilt der Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“: Ältere Rechte setzen sich grundsätzlich gegen jüngere durch. Zudem stellt ein Schutzrecht einen teils erheblichen Vermögenswert dar, der an Dritte lizenziert und ggf. auch verkauft werden kann.

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktier doch unseren Ansprechpartnerin Laura Hoffmann, LL.M. dafür.

Weitere vier Tipps für eine erfolgreiche Markenanmeldung findest du auf unserem Blog.

 

 

#5 Wie gehen wir damit um, wenn einer aus dem Team geistiges Eigentum einbringt?

Bei der Gründung ist oft bereits geistiges Eigentum vorhanden. Hierzu zählen Domains oder Marken, die z.B. bereits zuvor durch einen der Gründerinnen persönlich angemeldet wurden, aber auch Urheberrechte, etwa an Softwarecode.

Diese Rechte sollten bei der Gründung in das Start-up eingebracht werden, um diesem zu ermöglichen, die Rechte zu nutzen. Für Urheberrechte z.B. an Software, Grafiken etc. sollten dem Start-up vom jeweiligen Entwickler vertragliche Lizenzen eingeräumt werden.

Gewerbliche Schutzrechte können zudem auf das Start-up umgeschrieben werden.

Auch wenn Dritte mit der Erstellung schutzfähiger Werke durch das Start-up beauftragt werden sollen, muss gewährleistet werden, dass das Start-up die entstandenen Inhalte auch unabhängig nutzen darf. Daher empfiehlt es sich, in Arbeitsverträgen oder Verträgen mit Freelancern spezielle Klauseln zum geistigen Eigentum aufzunehmen. Spezielle Regelungen sind zudem im Bereich der Arbeitnehmererfindungen erforderlich.

Zu beachten ist, dass die Einbringung kurz vor oder während einer Finanzierungsrunde steuerliche Risiken bergen kann (Stichwort „Aufgabegewinn“). Insofern sollte dieser Schritt auch aus steuerlicher Sicht betrachtet und vorbereitet werden.

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktier doch unseren Ansprechpartnerin Laura Hoffmann, LL.M. dafür.

 

Deine Frage ist nicht dabei? Vielleicht können wir dir anders helfen.

Wir sind eine große Kanzlei voller Kolleginnen und Kollegen mit viel Erfahrung in der Start-up-Beratung - von der Gründung bis zum Ende. Setz dich gerne mit uns in Verbindung und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

 

Mittlerweile befinde ich in einer Finanzierungsphase. Wo finde ich Informationen dazu?

Glückwunsch! Dann solltest du dich hier umschauen: Pre-Seed | LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (luther-lawfirm.com)