Pre-Seed

In der Pre-Seed-Phase starten die Gründerinnen und Gründer in der Regel ihre Operations. Die Finanzierung wird durch die Gründer selbst oder durch eine Family and Friends-Runde gewährleistet. Häufig werden auch Business Angels mit Expertise in der Domäne kontaktiert und eine erste Hypothese wird getestet. In dieser Phase stellen sich rechtlich die ersten Fragen der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung, erstes Wissen wird generiert, das geschützt werden muss und Kooperationen mit Partnern werden eingegangen, die man vorsichtig und gewissenhaft analysieren muss. 

Die Top 5 Fragestellungen in der Pre-Seed-Phase

#1 Alternative zur klassischen Finanzierungsrunde: Was ist eine stille Beteiligung?

Neben den klassischen Finanzierungsrunden gibt es gerade in Frühphasen und „Durststrecken“ alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die je nach Fall dem dringenden Finanzbedarf des Start-ups und / oder dem erhöhten Risiko des Investors Rechnung tragen sollen. Eine solche Möglichkeit ist die sogenannte stille Beteiligung. Dabei wird eine nach außen nicht öffentliche „stille“ Gesellschaft gegründet, zu der ein Investor einen bestimmten finanziellen Beitrag leistet. Im Gegenzug erhält er gewisse Investorenrechte, aber keine direkte Beteiligung oder Mitsprache am Unternehmen.

#2 Die Königin der Frühphasenfinanzierung: Was sind Wandeldarlehen?

Die am häufigsten verwendete Form der Frühphasen- oder Zwischenfinanzierung ist das Wandeldarlehen. Dabei gibt der Investor der Gesellschaft zunächst ein Darlehen, welches dann später in Geschäftsanteile am Unternehmen „gewandelt“ werden kann. Je nach Ausgestaltung kann der Wandeldarlehensvertrag privatschriftlich geschlossen werden – erst bei Wandlung oftmals im Zusammenhang mit einer Finanzierungsrunde bedarf es des Gangs zum Notar.

#3 Was genau ist eine Gesellschaftervereinbarung?

In der Beteiligungsvereinbarung (auch „Investment Agreement“) regeln die Gründer bzw. Altgesellschafter mit den Investoren, zu welchen wirtschaftlichen Bedingungen sich diese an der Gesellschaft beteiligen. Insbesondere Bewertung, Investitionsbeträge, Umsetzung des Investments und Gründergarantien werden hier geregelt. In der Gesellschaftervereinbarung werden daneben die Rechte und Pflichten der Alt- und Neu-Gesellschafter nach dem Investment festgehalten und die Beteiligten für weitere Finanzierungsrunden bzw. den späteren Exit vertraglich gebunden. Klassische Regelungen sind hier unter anderem das Gründer-Vesting, Tag- und Drag-Along-Regelungen sowie Liquidationspräferenzen.

#4 Wie schütze ich mein Wissen?

Geschäftsgeheimnisse sind gesetzlich nur geschützt, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen wurden. Ein geeignetes Schutzkonzept sollte sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen. Gerade in der Phase, in der Interessenten für Beteiligungen anklopfen, ist darauf zu achten, nicht ohne Schutzmaßnahmen Details zur eigenen Geschäftsidee weiterzugeben. Eine wichtige Maßnahme ist, vor jedem Austausch von vertraulichen Informationen eine geeignete Geheimhaltungsvereinbarung (auch „NDA“) zu schließen.

Ebenso wichtig sind Vertragsklauseln in Arbeitsverträgen und Verträgen mit Freelancern / Dienstleistern zur Geheimhaltung. Mehr Informationen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie einen kostenfreien NDA zum Download findet ihr hier. Geheimnisschutzgesetz | LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (luther-lawfirm.com). 

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktier doch unseren Ansprechpartnerin Franziska Neugebauer dafür.

#5 Wie kann ich von Anfang an datenschutzkonform arbeiten?

Daten, die einen Personenbezug aufweisen, unterliegen insbesondere in der EU einem besonderen Schutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die nationalen Datenschutzgesetze. Zu diesen Daten zählen z.B. Name, Kontaktdaten, Standortdaten und IP-Adressen. Personenbezogene Daten werden so gut wie allen Unternehmen verarbeitet, bspw. bereits beim Betrieb einer Webseite, aber insbesondere auch bei innovativen, digitalen Geschäftsmodellen. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch das Start-up muss daher von Anfang an gewährleistet sein – Erleichterungen für kleine Unternehmen bestehen hier nur in geringem Umfang. Investoren haben auf die Einhaltung des Datenschutzes ein besonderes Augenmerk, da bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften hohe Bußgelder drohen können.

Wir empfehlen daher zu Beginn der Tätigkeit zumindest die Basics des Datenschutzes aufzubauen, z.B. mit einer Website-Datenschutzerklärung und internen Dokumentationen. Ist die Nutzung sensibler personenbezogener Daten Teil des Geschäftsmodells, z.B. im Digital Health Bereich, so sollte der Datenschutz besonders früh in die Gestaltung mit einbezogen werden.

Du hast Fragen zu dem Bereich? Dann kontaktier doch unseren Ansprechpartner Christian Kuß, LL.M. dafür.

#6 Ich möchte mit anderen Partnern eine Kooperation eingehen. Was ist zu beachten?

Die Zusammenarbeit mit Partnern bringt ein Start-up im Idealfall voran und bietet neue Ressourcen für gemeinsame Projekte. Für eine erfolgreiche Kooperation ist es wichtig, sich im Vorhinein mit dem potentiellen Partner einen Überblick über die Ziele, die gegenseitigen Erwartungen sowie Rechte und Pflichten im gemeinsamen Projekt zu verschaffen. Hierzu dient ein Kooperationsvertrag, der die vorgenannten Aspekte u.a. abdecken sollte, um eine rechtsverbindliche Grundlage zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden. Zudem sollte ein solcher Vertrag Vereinbarungen enthalten, die das Startup schützen (z.B. hinsichtlich der Vertraulichkeit des Know-hows).

Deine Frage ist nicht dabei? Vielleicht können wir dir anders helfen.

Wir sind eine große Kanzlei voller Kolleginnen und Kollegen mit viel Erfahrung in der Start-up-Beratung. Und zwar von der Gründung bis zum Ende. Setz dich gerne mit uns in Verbindung und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

 

Mittlerweile befinde ich in einer späteren Phase. Wo finde ich Informationen dazu?

Glückwunsch! Dann solltest du dich hier umschauen: https://www.luther-lawfirm.com/kompetenzen/beratungsfelder/detail/series