Digital Services Act (DSA) – Zeitstrahl

Der EU Digital Services Act (DSA) und der EU Digital Markets Act (DMA) sind Regelungsinitiativen der EU-Kommission, die erhebliche Auswirkungen auf die Bereiche E-Commerce, Kartellrecht, Urheberrecht und Datenschutz haben werden. Hier halten wir Sie über den Stand der EU-Gesetzgebung auf dem Laufenden.

6. Mai 2015

Die EU-Kommission stellt ihre Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts vor. Die Strategie besteht aus drei Säulen: 1. Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Digitalwaren, 2. günstige rechtliche Rahmenbedingungen, 3. Nutzung des Wachstumspotenzials des Binnenmarktes.


Ziel der Kommission ist es, mit der digitalen Binnenmarktinitiative den Grundstein für eine digitale Zukunft Europas zu legen. Schon damals, im Jahr 2015, nennt die EU-Kommission als wesentliche Schritte zur Erreichung dieses Ziels die Maßnahmen, die sich auch in den späteren Beschreibungen des DSA wiederfinden: 1) die Bewirkung eines besseren Zugangs für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2) die Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste und 3) die bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.

19. Februar 2020

Die am 01. Dezember 2019 angetretene neue Präsidentin der EU-Kommission von der Leyen kündigt ein neues Gesetzespaket als zentralen Teil der europäischen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt an: den Digital Services Act.


Ziel der Digitalstrategie ist durch eine Harmonisierung der EU-weiten Regelungen den digitalen Binnenmarkt zu stärken. Der Digital Services Act soll dabei insbesondere (1) die Verantwortlichkeiten und Pflichten digitaler Dienste einheitlich regeln und die Regelungen an den Stand der Technik anpassen, (2) besseren Schutz der Bürger und ihrer Rechte im digitalen Raum gewährleisten sowie (3) Wettbewerbshemmnisse auszuräumen und Innovation und Wachstum zu fördern.

02. Juni 2020

Die EU-Kommission beginnt ihre Konsultationsphase zu verschiedenen möglichen Regelungsszenarien für den Digital Services Act.


Die Kommission veröffentlicht ein Inception Impact Assessment, in dem unterschiedliche Regelungsszenarien mit variierender Regelungsdichte vorgeschlagen werden. Unter anderem wird die Möglichkeit erwogen, marktmächtige Onlineplattformen zu regulieren, um so Gatekeeper- und Netzwerkeffekten entgegenzuwirken. Zum anderen wird die Schaffung eines „New Competition Tools“ diskutiert, welches wettbewerbsrechtliche Probleme in der Digitalwirtschaft besser erfassen soll. Im Zuge der Konsultationsphase sind Unternehmen, Verbände und andere Stakeholder aufgefordert, Feedback zu den Vorschlägen zu geben. Es werden erste konkrete Gesetzesänderungen angedacht, so unter anderem im Rahmen der E-Commerce-Richtlinie und der Produktsicherheitsrichtlinie.

Die Vorschläge für das New Competition Tool und das bisher eingegangene Feedback finden Sie hier.

08. September 2020

Die Konsultationsphase zum Digital Services Act ist offiziell beendet.


Das Feedback der Stakeholder ist eingeholt und die Phase der Konsultation beendet. Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung eines ersten Gesetzesentwurfs zum DSA. Dieser wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 bzw. ersten Quartal 2021 erwartet. Besonders die folgenden Punkte wurden im Rahmen der Konsultationsphase intensiv diskutiert und es bleibt abzuwarten, in welcher Form – wenn überhaupt – sie Ausdruck in einem ersten Entwurf finden: a) Zwingende Opt-out Möglichkeit bzgl. individualisierter Werbung auf Plattformen; b) Abkehr von der Haftungsprivilegierung und „Notice-and-Take-down“ Verpflichtung für Plattformbetreiber; c) Höhere Transparenz über die Funktionsweise von Algorithmen auf Empfehlungsplattformen („Self-preferencing“); d) Verbesserte Interoperabilität zwischen digitalen Diensten („Nachrichtenversand von WhatsApp auf Telegram“).

Ein Zusammenfassung mit den wichtigsten Fragen zum Digital Services Act finden Sie schon länger in unserem Whitepaper (Stand September 2020) zum Thema.

15. Dezember 2020

Veröffentlichung der ersten Entwürfe von DSA und DMA durch die EU-Kommission


Nach zähen Verhandlungen veröffentlichte die Kommission am 15. Dezember die ersten Entwürfe des Digital Services Act und des Digital Markets Act.

Digital Services Act: In diesem über hundert Seiten langen Entwurfsdokument hat die Kommission in fünf Kapiteln die neuen Pflichten der verschiedenen Online-Akteure dargelegt. Während der Entwurf mit den Kapiteln I und III bis IV den Pflichtenkatalog der sogenannten "Vermittlungsdienste" enthält, der noch in der Konsultationsphase heftig diskutiert wurde, beginnt der Entwurf zunächst mit Rechten statt mit Pflichten. In Kapitel II des Entwurfs wird die bereits bestehende Rechtslage hinsichtlich der Haftungsbefreiungen für bestimmte Akteure (reine Conduit-, Caching- und Hosting-Dienste) aufgegriffen und präzisiert. In den folgenden Kapiteln werden Kooperations-, Compliance- und Transparenzpflichten für die betroffenen Vermittlungsdienste bzw. Plattformen festgelegt. Faktisch ist jedoch jedes Unternehmen, das im Online-Geschäft tätig ist, von diesen neuen Regelungen betroffen, da zu den neuen Pflichten der Vermittlungsdienste auch - in gewissem Umfang - eine Validierung der Referenzen der beteiligten Drittanbieter gehört. Der aktuelle Entwurf des DSA macht deutlich, dass jedes Unternehmen, das im Online-Marketing und/oder -Handel tätig ist, die Entwicklungen im Auge behalten muss.

Digital Markets Act: Ziel des DMA ist die Lösung struktureller Wettbewerbsprobleme, die das bisherige Wettbewerbsrecht nicht ausreichend erfasst. Adressaten der geplanten Verordnung sind sogenannte Gatekeeper, die durch ihre Marktmacht den Markteintritt kleinerer Wettbewerber behindern oder gänzlich verhindern. Der Entwurf enthält hierzu eine Liste mit verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken und solchen, die zwar per se nicht untersagt sind, aber im Einzelfall überprüft werden können. Nicht mehr gestattet sein soll das Self-Preferencing, eine Praxis, bei der Plattformen vorrangig ihre eigenen Produkte anzeigen oder die exklusive Verwendung von Daten, um die eigene Marktdominanz zu zementieren. Ebenfalls neu ist, dass Gatekeeper für das Zusammenführen von Nutzerdaten aus ihren verschiedenen eigene Diensten oder von Drittanbietern die Zustimmung der Nutzer bedürfen.

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Autor: DL

16. Dezember 2020 bis 31. März 2021

Rückmeldungen zum Gesetzesentwurf


Bis Ende März sammelt die Europäische Kommission Rückmeldungen zu dem im Dezember 2020 veröffentlichten Entwurf des Digital Service Act und des Digital Markets Act. Die Stellungnahmen werden auf der Website der Kommission veröffentlicht und am Ende der Frist dem Europäischen Parlament und Rat übergeben, damit diese die Anmerkungen in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen können. Erst wenn Parlament und Rat dem Gesetz zugestimmt haben tritt es in Kraft.

19. Januar 2021

Voranschreiten der deutschen Gesetzgebung


Sowohl der Digital Services Act als auch der Digital Markets Act (gemäß Entwurfsstand vom Dezember 2020) beabsichtigen getreu ihres Namens die Regulierung der Digitalwirtschaft. Dasselbe Ziel verfolgt nun auch der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der 10. GWB-Novelle, welche auch als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ bezeichnet wird. Das noch aus der Zeit vor der Digitalisierung stammende Kartellrecht soll so fit für die Zukunft gemacht werden. Die GWB-Novelle beinhaltet Neuerungen wie etwa die Bewertung von Datenzugang und Netzwerkeffekten als Kriterium für wettbewerbsrechtliche Marktbeherrschung. Daneben werden insbesondere dem Bundeskartellamt neue Sanktionsinstrumente bereitgestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Inkrafttretens der GWB-Novelle ist noch unklar, ob und ggf. wie sich mögliche Änderungen und Anpassungen auf europäischer Ebene hinsichtlich DSA und DMA auf die nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung auswirken werden.

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Autor: DL

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