Unser Beratungsangebot

Venture Capital ist immer auch eine Partnerschaft auf Zeit. VC-Fonds können sich nur durch einen Exit die Rendite an ihrem Investment sichern. Durch die festgelegten Fondlaufzeiten bekommt Zusammenarbeit daher von vornherein ein Verfallsdatum. Der Exit erfolgt dadurch in der Regel als Unternehmensverkauf oder als Börsengang. In beiden Fällen ist es wichtig nicht nur bei dem einmaligen Exit-Vorgang auf die richtige Strategie und Strukturierung zu achten sondern während der gemeinsamen Partnerschaft schon darauf hinzuarbeiten, dass das Startup „exitfähig“ wird.

Wie in jeder menschlichen Beziehung wird am Ende immer erkennbar, ob die Beziehung auf einer soliden Struktur gebaut war oder innere Risse nun offenbart werden. Der Exit kann viele Probleme an die Oberfläche bringen, die davor verborgen geblieben waren. Dementsprechend bedarf es dabei einer sehr guten strategischen und juristischen Beratung. Ebenso sollte auf einen guten, strukturierten und finalen Schlussstrich geachtet werden. Dabei können sich viele Fragen zu dem Verhältnis langer Geschäftsbeziehungen zwischen den Gründern oder auch anderen Unterstützerinnen und Unterstützern stellen. Wie gehe ich mit meinen Business Angels um? Wie gehe ich mit Kapitalgebern aus den USA um? Kann ich einen Börsengang auch als deutsches Unternehmen in den USA starten und was ist zu beachten? 

 

 

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Business Angels sind für Gründer nicht nur (Schutz-)Engel, sondern mit ihrem Start- und „Smart“ -Capital auch Geburtshelfer, die dafür sorgen, dass sich aus einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell ein erfolgreiches Unternehmen entwickeln kann. Sie agieren als Business Coaches, Mentoren, Branchenkenner, externe Berater, Türöffner sowie Seed-Kapitalgeber und erhoffen sich dafür – nach einer gewissen Zeit – einen angemessenen Return-on-Invest.

Zu dessen Realisierung bietet sich ein sog. “Secondary” an: Der Verkauf von Anteilen eines Gesellschafters an einen Dritten, der parallel zu oder außerhalb einer Finanzierungsrunde stattfindet. Da der Anteil mit dem Verkauf einen „zweiten“, neuen Inhaber haben wird, wird dieser Vorgang Secondary genannt. Ein Secondary funktioniert jedoch oftmals nur dann, wenn alle Gesellschafter an Bord sind und eine offene, ausgewogene und klare Regelung existiert, die einen Secondary ermöglicht. Es ist daher schon bei der Gestaltung der Gesellschaftervereinbarungen auf eine solche Verankerung und später bei der Durchführung des Prozesses auf viele Fallstricke zu achten. Mehr dazu liest du hier.

Eine Finanzierung durch Venture Capital ist immer auch eine Partnerschaft auf Zeit. VC-Fonds können sich nur durch einen Exit die Rendite ihres Investment sichern. Durch die festgelegten Fondlaufzeiten erhält die Zusammenarbeit daher von vornherein ein Verfallsdatum.

Es ist wichtig nicht nur bei dem einmaligen Exit-Vorgang auf die richtige Strategie und Strukturierung zu achten, sondern während der gemeinsamen Partnerschaft schon darauf hinzuarbeiten, dass das Start-up „exitfähig“ wird.

Der Börsengang stellt ein der beliebtes Exit-Szenario für Gründer dar. Gleichzeitig gilt es dabei nicht nur eine Vielzahl von regulatorischen Vorgaben und Berichtspflichten einzuhalten, sondern auch die Auswahl des richtigen Wegs an die Börse – Initial Public OfferingSPAC oder Direct Listing – will gut analysiert und überlegt sein. Unsere Anwälte helfen bei der Auswahl, Vorbereitung und Durchführung des jeweils passenden Weges.

Start-ups, die den Sprung über den großen Teich wagen und Kapital von US Investoren einsammeln wollen, sehen sich auch heute noch gelegentlich mit der Forderung konfrontiert, den Hauptsitz und zumindest einen Teil des Managements in die USA zu verlegen. Dabei müssen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Gestaltung genauestens durchdacht sein. Da eine einfach Umwandlung nach dem deutschen Umwandlungsgesetzt ausscheidet, sind alternative Gestaltungen zu wählen. Zusammen mit unseren US-amerikanischen Netzwerkpartnern sind wir bestens aufgestellt, um hierfür die passende Struktur umzusetzen.

Im worst case kann es zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen, die sich nicht (mehr) außergerichtlich beilegen lassen. Dann bleibt als letzter Lösungsweg nur der Gang vor ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht. Dieser Schritt will wohl überlegt sein, birgt er doch erhebliche Risiken und Schadenspotential für das Start-up. Um darüber nicht den Blick für das Wesentliche aus dem Auge zu verlieren, übernehmen unsere Anwälte den gesamten Prozess und führen diesen immer auch unter dem Blickwinkel der wirtschaftlich besten Lösung.

Wir sind eine große Kanzlei voller Kolleginnen und Kollegen mit viel Erfahrung in der Start-up-Beratung. Und zwar von der Gründung bis zum Ende. Setz dich gerne mit uns in Verbindung und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen in einem unverbindlichen Erstgespräch.

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