17.11.2022 // online // Vortrag

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: „Do's & Don’ts“

Veranstaltung
Weiterführende Informationen

Ab dem 1. Januar 2023 werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, sich im eigenen Bereich und entlang ihrer Lieferketten für den Schutz von Menschenrechten einzusetzen. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt unmittelbar zunächst nur für große Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter (ab 2024 dann ab 1000 Mitarbeiter). Neben den Großunternehmen sind mittelbar aber auch kleine und mittlere Unternehmen als Zulieferer betroffen. Diese sehen sich bereits jetzt mit teils strengen Forderungen ihrer großen Kunden zur Ergänzung von Einkaufsbedingungen und Lieferverträgen um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten konfrontiert.

Das Gesetz wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vollzogen, welches über ein Instrumentarium strenger Sanktionen verfügt. Die Behörde ist bereits jetzt Kritik an einem zu strikten Normverständnis ausgesetzt. Auch weitere Compliance-Vorgaben neben dem LkSG sorgen vielfach für unternehmerischen Handlungsbedarf: Das für nächstes Jahr erwartete Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wird bereits bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweise von Whistleblowern auf rechtliche Verstöße verlangen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen im Rahmen eines Webinars einen Überblick über die neuen Regelungen geben und auf rechtliche Fallstricke eingehen. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf aktuelle Erkenntnisse aus der Implementierung der neuen Anforderungen und einige praktische „Do's & Don’ts“ legen.

Das Webinar findet am 17. November 2022 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Bitte melden Sie sich über den "Anmelden"-Button an oder senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Referent/in
07.06.2024 Hotel NH Düsseldorf City
IBR-Vergaberechtstag Düsseldorf
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