07.07.2022 // online // Vortrag

Der HinweisgeberschutzG-E aus arbeitsrechtlicher Perspektive

Veranstaltung
Weiterführende Informationen

Bis zum 17. Dezember 2021 war Deutschland verpflichtet, die Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblowing-Richtlinie“) umzusetzen.

Verspätet liegt seit April 2022 der Referentenentwurf für das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vor. Mittlerweile haben sich Verbände und Gewerkschaften zu dem Referentenentwurf geäußert. Es wird erwartet, dass der Entwurf kurzfristig beschlossen wird.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind die Regelungen des Gesetzentwurfs zum Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligungen beispielsweise bei Kündigungen von Bedeutung. Ferner sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Hinweisgebersystemen zu beachten.

Wir laden Sie herzlich ein, im Rahmen eines Webinars die sich aus arbeitsrechtlicher Sicht aus dem Referentenentwurf ergebenden Fragestellungen und Herausforderungen zu erörtern und freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Fragen können Sie uns bereits im Vorfeld unter HinweisgeberschutzG@luther-lawfirm.comzusenden.

Das kostenfreie Webinar findet statt am 7. Juli 2022 von 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr. Bitte melden Sie sich über die Webseite an, indem Sie dem "Anmelden"-Button folgen. Alternativ senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

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