18.05.2022 // online // Webinar
Erst in der vergangenen Woche hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet, dass die Masern-Fälle in den ersten beiden Monaten 2022 um 79 % höher gewesen seien als im Vorjahreszeitraum. Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz) und insbesondere Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser sind bis zum 31. Juli 2022 verpflichtet, den Masern-Impfnachweis bei ihren Beschäftigten abzufragen. Die Pflicht zum Nachweis des Masernimpfschutzes trifft mittelbar aber auch beispielsweise Dienstleister wie Medizinproduktehersteller, die beispielsweise ihre Vertriebsmitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen entsenden. Auch diese müssen dann über einen Masernimpfschutz verfügen.
Zwar ist die (einrichtungsbezogene) Masern-Impfpflicht im Detail anders ausgestaltet als die (einrichtungsbezogene) Corona-Impfpflicht und betrifft z. B. nur Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind. Dennoch stellen sich auch hier relevante arbeitsrechtliche Fragen der konkreten Umsetzung. In unserem Webinar zum Thema Masernschutzgesetz am 18. Mai von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr sprechen Dr. Eva Rütz, LL.M. und Katharina Gorontzi, LL.M. insbesondere über die arbeitsrechtlichen Implikationen und etwaige Fallstricke, wenn Beschäftigte eine Nachweislegung bzw. die Impfung verweigern.
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über den Anmelden-Button an oder senden Sie eine Mail an contact@luther-lawfirm.com.
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