Eine Hand tippt auf einem Tablet. Die Finger sind deutlich zu sehen, während der Bildschirm im Hintergrund leicht erleuchtet ist. Das Bild vermittelt den Eindruck von Aktivität und Interaktion mit digitaler Technologie.
Veranstaltung
26. Januar 2004 | Karlsruhe | Vortrag

Arbeitnehmerüberlassung und Hartz – Gesetze", Wirtschaftsstraf- und haftungsrechtliche Aspekte der AÜG - § 266 a StGB, Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung

Ort

Karlsruhe