17.06.2021 // online // Webinar
Nach einer politischen Einigung zwischen Union und SPD wird der Bundestag voraussichtlich am 11. Juni 2021 das neue Lieferkettengesetz verabschieden. Vorgesehen ist, in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern ab 2023 weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten zu verpflichten. Ab 2024 soll dies auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte gelten. Die Lieferkette beginnt mit der Gewinnung der Rohstoffe und endet mit der Abgabe des Produktes an den Endkunden; sie erfasst auch das eigene unternehmerische Handeln. Betroffen sind damit alle Schritte, die zur Herstellung eines Produktes oder zu der Erbringung einer Dienstleistung, die für die Produktherstellung (z.B. der Transport oder die Zwischenlagerung von Waren) erforderlich ist, notwendig sind. Unternehmen sollen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Für Verstöße sind signifikante Bußgelder vorgesehen. Trotz einiger Entschärfungen im Gesetzgebungsverfahren - ein eigenständiger Haftungstatbestand soll nicht begründet werden - drohen zudem zukünftig vermehrt Klagen von NGOs gegen Unternehmen, die auf die Durchsetzung etwa von Arbeitsschutz- und Umweltstandards zielen. Auch für Klimaklagen kann mit dem Lieferkettengesetz ein neuer Ansatzpunkt geschaffen werden.
Gerne möchten wir Ihnen das Gesetz und mögliche Konsequenzen für Ihr Unternehmen im Rahmen eines einstündigen Webinars vorstellen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!
Wann: Donnerstag, 17. Juni 2021, 15.00 Uhr
Referenten: Dr. Stefan Altenschmidt und Denise Helling, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Die Teilnahme ist kostenfrei, bitte melden Sie sich online über das beigefügte PDF-Formular für die Veranstaltung an. Sie erhalten anschließend die Daten für den Online-Zugang. Sie können diese Einladung auch gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
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