17.01.2023 // online // Vortrag
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, sodass dieses nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates mit erheblicher Verspätung voraussichtlich im 2. Quartal 2023 in Kraft tritt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblowing-Richtlinie“).
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die gesetzliche Neuregelung beispielsweise bei Kündigungen von Bedeutung. Ferner sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Hinweisgebersystemen zu beachten. Dabei gehen wir auch auf Änderungen zu dem Gesetzesentwurf ein, über den wir bereits im Juli 2022 berichtet hatten.
Wir laden Sie herzlich ein, im Rahmen eines Webinars die sich aus arbeitsrechtlicher Sicht aus dem HinweisgeberschutzG ergebenden Fragestellungen und Herausforderungen zu erörtern und freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Fragen können Sie uns bereits im Vorfeld unter HinweisgeberschutzG@luther-lawfirm.com zusenden.
Das Webinar findet statt am 17. Januar 2023 von 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr. Bitte melden Sie sich über die Webseite an, indem Sie dem "Anmelden"-Button folgen. Alternativ senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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