09.03.2026

„Wir beraten nicht nur die öffentliche Hand – wir beraten mit der öffentlichen Hand“

Ein lächelnder Mann in einem dunkelblauen Anzug mit einem hellen Hemd und einer gestreiften Krawatte. Sein kurzes, dunkles Haar ist glatt frisiert. Der Hintergrund ist grau.

Managing Director Dr. Thomas Wilk spricht im Interview über die Gründung der Luther Public Services GmbH, neue Perspektiven der Zusammenarbeit mit Behörden und den Mehrwert für die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Hintergrund

Herr Dr. Wilk, warum wurde Luther Public Services überhaupt gegründet?

Die öffentliche Hand gehört seit Jahrzehnten zu den Mandanten von Luther. Neu ist also nicht, dass wir beraten – neu ist, wie wir beraten. Wir wollten die Zusammenarbeit strukturierter, spezialisierter und näher an der Praxis der Behörden aufziehen.

Ich selbst komme aus der Verwaltung und kenne sowohl die kommunale als auch die Landesebene sehr gut. Dabei habe ich erlebt: Kanzleien beraten die öffentliche Hand häufig aus einer Außenperspektive. Auch wenn das fachlich hervorragend ist, bleibt es eben Beratung von außen.

Mit Luther Public Services bringen wir eine Innenperspektive hinein. Wir verstehen Entscheidungswege, politische Zwänge, Mehrheitsbildung, Verwaltungsabläufe – also die Realität, in der Projekte tatsächlich umgesetzt werden müssen. Genau daraus entstand die Idee einer eigenen Gesellschaft.

Wer gehört konkret zur Zielgruppe?

Die öffentliche Hand ist viel größer, als man zunächst denkt. Es geht nicht nur um Kommunen oder Ministerien. Dazu zählen zum Beispiel auch Universitäten, kommunale oder staatliche Kliniken, öffentliche Unternehmen und Projektbeteiligte bei Struktur- oder Infrastrukturprojekten.

Deshalb sagen wir bewusst: Wir beraten nicht nur die öffentliche Hand – wir beraten auch Projekte mit der öffentlichen Hand. Wenn etwa bei einem Energie- oder Infrastrukturprojekt mehrere Akteure beteiligt sind – Kommune, Land, Unternehmen und Investoren –, dann ist das genau unser Umfeld.

Wie unterscheidet sich Luther Public Services von der klassischen Rechtsberatung?

Die Gesellschaft erbringt ausdrücklich keine juristischen Dienstleistungen. Sie ergänzt das breite Portfolio der Kanzlei im Bereich der öffentlichen Hand, die vor immer größeren Herausforderungen steht. Wir bieten hier spezielle und maßgeschneiderte Angebote und kümmern uns um Dinge wie Projektmanagement, Stakeholder-Koordination, Organisations- und Umsetzungsberatung, Aufbau von Strukturen und Entscheidungsprozessen.

Wenn es juristisch komplexer wird, kann auf Wunsch auf kurzem Weg die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ins Spiel kommen. Beide Einheiten arbeiten je nach Projekt als Auftragnehmer parallel oder in einer Nachunternehmer-Konstellation.

Kurz gesagt: Public Services organisiert, ermöglicht und beschleunigt – die Kanzlei sichert rechtlich ab.

Können Sie typische Projekte beschreiben?

Ein gutes Beispiel sind große Infrastruktur- oder Digitalprojekte, etwa Rechenzentren. Dort entstehen zahlreiche Fragestellungen gleichzeitig:

  • Baurecht und mitunter auch Denkmalschutzrecht
  • Energieversorgung
  • Wärme- und Netzinfrastruktur
  • Vergabeverfahren
  • Ansiedlung weiterer Unternehmen
  • Abstimmung zwischen Kommunen, Ländern, Investoren und Betreibern

Hier braucht man nicht nur juristische Expertise, sondern Koordination und Projektmanagement. Genau dort setzen wir an.

Oder nehmen wir das Infrastruktur-Sondervermögen, bei dem es häufig zu einem Flaschenhals in Planung, Bau und Umsetzung bis hin zur Mittelverwendung kommt. Hier bieten wir verschiedene Modelle der Kooperation von öffentlicher und privater Seite, die individuell passen.

Ein anderes Beispiel sind Universitätskliniken. Dort spielen Bau, Betrieb, Sicherheit und Organisation zusammen – gerade der Aspekt Sicherheit ist immer wichtiger geworden, von Cybersicherheit bis zu baulichen Sicherheitskonzepten. Wir decken alle Bereiche aus einer Hand ab, auch hier arbeiten interdisziplinäre Teams besser als reine Rechtsberatung.

Sie sprechen von „Ermöglichen und Beschleunigen“. Was meinen Sie damit?

Viele Projekte scheitern nicht am Recht, sondern an Abstimmung und Struktur. Behörden, Politik, Unternehmen und Öffentlichkeit müssen zusammengebracht werden. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Personen frühzeitig zu vernetzen und Prozesse so aufzusetzen, dass Projekte tatsächlich schneller umgesetzt werden können – und nicht jahrelang hängen bleiben.

Welche Perspektiven hat das neue Unternehmen?

Das Potenzial ist riesig, allein in Nordrhein-Westfalen gibt es über 400 Kommunen, bundesweit knapp 11.000, hinzu kommen unzählige staatliche Behörden und weitere öffentliche Einrichtungen. Gleichzeitig erleben wir einen Generationswechsel in Verwaltungen, der beispielsweise das Thema Wissensmanagement aufwirft, und eine wachsende Projektkomplexität – etwa bei Digitalisierung, Energie und Infrastruktur.

Wir bieten daher auch neue Formate an, zum Beispiel einen Erfahrungsaustausch für neu gewählte (Ober-)Bürgermeister oder Landräte: weniger juristisch, sondern mehr organisatorisch und persönlich – etwa zu Führung, Resilienz oder politischer Kommunikation. Das zeigt, wohin die Reise geht: Weg von Einzelmandaten, hin zu dauerhaften Partnerschaften, die auch die Umsetzung begleiten.

Was bedeutet Luther Public Services für die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft?

Die bisherige Beratung war gut und erfolgreich, Public Services möchte sie erweitern. Wir verstehen uns ausdrücklich als Serviceeinheit für Luther. Die Kanzlei bleibt juristischer Kern – wir leisten einen zusätzlichen Beitrag, um Projekte möglich zu machen.

Was wünschen Sie sich intern am meisten?

Dass Kolleginnen und Kollegen uns frühzeitig mitdenken. Nicht nur, wenn eine Behörde Auftraggeber ist – sondern immer dann, wenn sie Teil eines Projekts ist. Dann können wir oft schon vor der eigentlichen Rechtsberatung helfen.

Herr Dr. Wilk, vielen Dank für das Interview!