04.12.2025
Die EU-Kommission veröffentlichte am 19. November 2025 die Entwürfe für ein umfangreiches Reformpaket verschiedener Digitalrechtsakte („Digital Omnibus Regulation” und „Digital Omnibus on AI Regulation”). Ziel der Kommission ist es, die Vielzahl von bestehenden Digitalrechtsakten zu vereinheitlichen und zu verschlanken. Die Kommission verspricht sich hiervon, Unternehmen in der EU bis 2029 rund 5 Milliarden Euro Einsparungen zu ermöglichen, obwohl eine inhaltliche Neuausrichtung im Dschungel der Digitalrechtsakte mit dem Vorschlag nicht verbunden ist. Im Rahmen des Digital Omnibus stellte die Kommission eine „Data Union“-Strategie vor, um die europäische KI-Entwicklung wettbewerbsfähiger zu machen. Voraussichtlich Ende 2026 ist mit der Verabschiedung des umfangreichen Reformpakets zu rechnen.
Die Entwürfe enthalten eine Vielzahl von Einzelregelungen. Nachfolgend finden Sie einen ersten Überblick über wichtige Neuerungen:
Änderungen in Bezug auf Künstliche Intelligenz
Änderungen im Datenschutz
Änderungen für Cookies/vergleichbare Technologien
Änderungen im Data Act
Auswahl strategischer Elemente
Die ersten Reaktionen auf die Entwürfe reichen von der Verkündung des „Endes des Datenschutzes“ bis zu der entgegengesetzten Kritik, dass die Vorschläge „lediglich kosmetische Änderungen“ beinhalten. Entsprechend ist mit größerem Abstimmungsbedarf im Gesetzgebungsprozess zu rechnen.
Aus unserer Sicht enthalten die Vorschläge begrüßenswerte Verschlankungen und Vereinheitlichungen. Daneben werden bisher von Aufsichtsbehörden oder der Rechtsprechung vorgenommene Auslegungen der Vorschriften ausdrücklich in die Rechtsakte aufgenommen. Der „große Wurf“ im Sinne einer Neuausrichtung der Digitalrechtsakte bleibt jedoch aus.
Aufgrund des Abstimmungsbedarfs ist mit dem Inkrafttreten des Reformpakets eher gegen Ende 2026 nach weiteren Anpassungen im EU-Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. Dennoch sollten Unternehmen die Umsetzung der Reformen bereits im Budget für das kommende Jahr einplanen. Viele der Vorschläge der Kommission lassen aus unserer Sicht auf erfreuliche Erleichterungen im Bereich Compliance für Unternehmen in der EU hoffen, doch die Umsetzung und Integration der neuen Vorgaben in die eigenen Prozesse wird zunächst Aufwand bedeuten. So müssen bei allen Unternehmen voraussichtlich Datenschutzmanagementprozesse und Cookie-Manager angepasst werden.
Trotz des geplanten Aufschubs für Hochrisiko-KI-Systeme sollte die Prüfung, ob eine KI in einen Hochrisiko-Bereich fallen könnte, nicht vernachlässigt werden. Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme sollen aktuell im August 2026 in Kraft treten, sodass bereits fraglich ist, ob der Aufschub durch das Digital Omnibus-Paket rechtzeitig kommen wird.
Darüber hinaus wird das Reformpaket voraussichtlich in vielen, insbesondere digital getriebenen Branchen, für die strategische Ausrichtung relevant sein; sei es bei der unternehmerischen Datenstrategie, der Entwicklung von KI-Tools oder bei Plattformnutzeranalysen durch Cookies. Die Data Union-Strategie der EU verspricht Chancen für datengetriebene Innovationen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und die Forschung.
Dr. Michael Rath
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