14.02.2023

Bundesrat verweigert Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hintergrund

Das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz geht in die nächste Runde. Nachdem das Gesetz am 16. Dezember 2022 den Bundestag passiert hat, stand es am vergangenen Freitag, den 10. Februar 2023, auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hat die Zustimmung verweigert. Infolgedessen verzögert sich das Inkrafttreten des Gesetzes erneut. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz nicht in der vom Bundestag verabschiedeten Form in Kraft treten wird, weil entweder im Vermittlungsausschuss Änderungen erfolgen oder das Gesetz in einer Fassung neu verabschiedet wird, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Aus Sicht der Unternehmen bedeutet die Verzögerung einen Aufschub hinsichtlich der Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach den Vorgaben des Gesetzes. Allerdings: Früher oder später werden die Richtlinienvorgaben, deren Umsetzung das Hinweisgeberschutzgesetz dienen sollte, umzusetzen sein. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Autor/in
Dr. Astrid Schnabel, LL.M. (Emory)

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