17.10.2018

Konflikte bei Infrastrukturvorhaben – das Beispiel Hafen Spelle-Venhaus

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Hintergrund

18.10.2018

Konflikte bei Infrastrukturvorhaben – das Beispiel Hafen Spelle-Venhaus

Ein planfeststellungsrechtliches Mandat des Düsseldorfer EPR-Teams der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft führt derzeit im Emsland zu einigen politischen Diskussionen. Wir begleiten dort zwei Industrieunternehmen, die sich durch ein laufendes Planfeststellungsverfahren beeinträchtigt sehen. Ziel dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Aus- und Neubau von Bahngleisen im Hafen Spelle-Venhaus am Dortmund-Ems-Kanal. Vorhabenträgerin ist die dortige Hafengesellschaft.

Zur Verwirklichung des Vorhabens müssten Teile der Betriebsgrundstücke unserer Mandanten in Anspruch genommen werden. Sie würden ebenso die besondere Lagegunst ihrer Umschlagflächen direkt am Kanalufer verlieren. Zudem handelt es sich zwar um ein eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG, tatsächlich soll neben den Gleisen aber auch der Neubau einer Straßenverbindung zwischen zwei bisher eher getrennten Bereichen des Hafens planfestgestellt werden. Wir sehen hier einen Konflikt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Hafenausbau Köln-Godorf (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, Az. 7 C 10/12). Danach dürfte für den landseitigen Ausbau eines Binnenhafens jenseits der Bahnbetriebsanlagen die Durchführung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nicht in Betracht kommen.

Einen informativen Videobeitrag hierzu veröffentlichte kürzlich Sued-Ems-Media: https://www.facebook.com/1683478125235451/posts/2133969800186279/.

 

 

Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Rechtsanwalt
Partner
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Telefon +49 211 5660 18737
stefan.altenschmidt@luther-lawfirm.com