27.03.2020
Lieferengpässe bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und bestimmten Medizinprodukten haben die EU Kommission veranlasst, Ausnahmen bei den Anforderungen an Konformitätsbewertung und Marktüberwachung zu empfehlen (Empfehlung (EU) 2020/403).
Zu den betroffenen Produkten zählen u.a. Gesichtsmasken, Schutzanzüge, Schutzbrillen sowie Operationsmasken, Untersuchungshandschuhe und bestimmte Kittel.
Diese Empfehlungen sind auch gerade für Hersteller, die bislang nicht im Gesundheitssektor tätig waren, im Hinblick auf die Lieferengpässe jetzt aber die Herstellung solcher Produkte aufnehmen, von Bedeutung.
Im Ergebnis sieht die EU Kommission Ausnahmen für nicht in Gänze mit den jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren im Einklang stehender PSA und Medizinprodukten vor, die ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau aufweisen.
Bestehende Hersteller mit neuen Produkten aber auch Hersteller, die im Rahmen der derzeitigen Gesundheitsbedrohung eine Fertigung der oben genannten Produkte erwägen, sollten diese Empfehlung kennen und beachten.
Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass seit dieser Woche das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) eine Reihe von europäischen Normen für medizinische Geräte und persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen, um Unternehmen, die neu in den Markt eintreten, eine schnelle Aufnahme der Produktion zu ermöglichen.
Tipp: Wir halten für Sie aktuelle Informationen sowie Guidelines auf unserer Schwerpunktseite zur Corona/Covid-19 Epidemie bereit und stehen für Fragen gern zur Verfügung.
Cornelia Yzer
Of Counsel
Berlin
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