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Ein Transfer Impact Assessment (Datenschutzfolgenabschätzung) ist eine Einzelfallbewertung, um „ergänzenden Maßnahmen“ für die Datenübermittlungen in Drittländer (nicht EU/EWR Länder) zu bestimmen und umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei einem Transfer von Daten außerhalb EU/EWR muss nun neben der Verwendung von Standardvertragsklauseln auch ein TIA durchgeführt werden. Mit der „Schrems II“ Rechtsprechung des EuGH wurden erhöhte Anforderungen an Datenübermittlungen in Drittländer normiert. Weitere Informationen zum rechtskonformen Datentransfer finden Sie hier.
Standard Contractual Clauses (EU-Standardvertragsklauseln) sind von der EU-Kommission vorgeschriebene Vertragstexte, die für Datentransfers aus der EU in Drittländer ein angemessenes Datenschutzniveau sichern sollen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nach Einschätzung der niederländischen Aufsichtsbehörden werden bei der Nutzung des cloudbasierten Produktes „Microsoft 365“ personenbezogene Daten in 3 Kategorien und zu 7 Zwecken durch Microsoft verarbeitet. Da Microsoft die Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst bestimmt, fungiert Microsoft nach Auffassung der niederländischen Aufsichtsbehörden als (Joint) Controller und nicht lediglich als Auftragsverarbeiter. Es ist fragwürdig, ob für die Verarbeitung und den Datentransfer eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
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