12.03.2024 // Stuttgart // Vortrag

Veranstaltung „Cybersicherheit – neue rechtliche Anforderungen, Strafverfolgung und Prävention“

Weiterführende Informationen

Die europäischen Regelwerke NIS-2-Richtlinie, Digital Operational Resilience Act (DORA), der geplante Cyber Resilience Act (CRA) und die deutschen Rechtsnormen beinhalten für Unternehmen und Organisationen eine Vielzahl neuer Pflichten im Bereich Cybersicherheit, die rechtskonform in die Praxis umgesetzt werden müssen. Gleichzeitig nehmen die Fälle der Cyberkriminalität gegen Unternehmen und die öffentliche Hand, beispielsweise in Form von Hacker-Angriffen oder Erpressung mit Ransomware, stetig zu. Jedes Jahr verursachen Cyberangriffe Schäden in Milliardenhöhe für deutsche Unternehmen und Behörden.

Wir laden Sie daher in Kooperation mit der Erik Sterck GmbH herzlich zu unserer Veranstaltung ein, in der wir Ihnen zunächst einen Überblick über die Anwendungsbereiche, rechtlichen Pflichten und Sanktionen der verschiedenen Regelwerke geben. Dabei erläutern wir auch die strengeren Haftungsregelungen, die für die Geschäftsleitung betroffener Organisationen gelten.

Oberstaatsanwalt Stephan Schäl von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bearbeitet mit seinen Kollegen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität und wird konkret im Bereich der Cyber-Angriffe auf Unternehmen informieren. 

Zum Abschluss wird der IT-Spezialist Erik Sterck darstellen, welche „Best Practices“ für technische Maßnahmen im Bereich Cybersicherheit zu berücksichtigen sind und was Unternehmen davor schützt, Lösegeldzahlungen nachkommen zu müssen. Sein Unternehmen fokussiert sich seit einigen Jahren auf das Thema Cyber-Security und wurde mit mehreren regionalen und globalen Awards für seine Expertise ausgezeichnet.

Agenda:
18:00 Uhr     Begrüßung und Vorträge

  • „Das neue Cybersicherheitsrecht: Anwendungsbereiche, Pflichten und Haftung“ – Carsten Senze, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart
  • „Ermittlungserfahrungen insbesondere im Bereich Cyber-Angriffe auf Unternehmen, häufig vorkommende Fallgestaltungen“ – Oberstaatsanwalt Stephan Schäl, Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
  • „Vorbeugende Maßnahmen aus IT-Sicht zur Vermeidung von Lösegeldzahlungen“ – Erik Sterck, geschäftsführender Gesellschafter der Erik Sterck GmbH, Leonberg

19:45 Uhr     Ausklang und Austausch

Zeit und Ort:
Die Veranstaltung findet am 12. März 2024 ab 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Büro Stuttgart, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Teilnahme ist kostenfrei.

Referent/in
Externe(r) Referent/in

Oberstaatsanwalt Stephan Schäl, tätig bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Erik Sterck, geschäftsführender Gesellschafter der Erik Sterck GmbH, Leonberg

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