26.03.2020 - // Leipzig // Frühstück

Verdachtskündigung – ABGESAGT 2. Arbeitsrechtsfrühstück Frühjahr 2020

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Anmeldung Arbeitsrechtsfrühstück 2020

Aufgrund der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie sagen wir hiermit das 2. Arbeitsrechtsfrühstück als Präsenzveranstaltung ab.

Anstelle der Präsenzveranstaltung werden wir Ihnen ersatzweise ein Webinar zu einem anderen Zeitpunkt anbieten. Über den Termin informieren wir Sie in Kürze.

 

Ein Mitarbeiter hat einen schweren Fehler begangen - zumindest spricht Vieles dafür, doch lässt es sich auch beweisen? Eine Kündigung allein wegen des Verdachts einer Pflichtverletzung ist möglich. Allerdings sind die inhaltlichen und formalen Anforderungen der Rechtsprechung an eine Verdachtskündigung hoch. Wie schwer muss der Verdacht wiegen? Was muss der Arbeitgeber unternehmen, um den Fall aufzuklären? Wie lange dürfen die Ermittlungen dauern und wer sollte sie führen? Wann muss der Mitarbeiter angehört werden und was ist hierbei zu beachten? Und welche Fehlerquellen gibt es bei der Betriebsratsanhörung? All‘ diese Fragen beantworten wir im ersten Teil unseres Arbeitsrechtsfrühstücks. Im zweiten Teil geben wir wie gewohnt einen Überblick über die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung.