24.01.2020

Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle offiziell veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium („BMWi“) hat heute den Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle („GWB-Digitalisierungsgesetz“) veröffentlicht. Im Vergleich zu der letzten „inoffiziellen“ Entwurfsfassung vom 7. Oktober 2019, die bereits in der Öffentlichkeit kursierte, ergaben sich noch einige Änderungen. Kernpunkte der Gesetzesnovelle sind aber nach wie vor neue Vorschriften für die Digitalwirtschaft sowie Änderungen im Bußgeld-, Schadenersatz- und Transaktionskartellrecht.

Hintergrund

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das deutsche Kartellrecht an die Herausforderungen des digitalen und globalisierten Zeitalters anzupassen. Grundlage hierfür ist u.a. die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie "Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen" (2018) sowie der Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 "Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft" (2019). Zudem dient das GWB-Digitalisierungsgesetz der Umsetzung der europäischen ECN+-Richtlinie (RL 2019/1), mit der v.a. eine Erweiterung der Rechte von Kartellbehörden einhergeht. Der Entwurf basiert insbesondere auf dem Grundgedanken, dass Daten (und der Zugang zu ihnen) als Wertschöpfungsfaktor den Wettbewerb erheblich beeinflussen können.

Inhalt

Die 10. GWB-Novelle soll zunächst die Missbrauchsaufsicht in der Digitalwirtschaft (vor allem gegenüber großen Plattformen) verschärfen, u.a. durch:

  • Einführung des Konzeptes der „Intermediationsmacht“ für die Plattformökonomie als Kriterium zur Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung
  • Anpassung der „essential facilities doctrine“ durch Regelungen über die Zugangsoffenheit zu bestimmten Daten
  • Schaffung eines Eingriffstatbestandes gegenüber Plattformunternehmen, die über eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb verfügen
  • Einführung von Verbotsnormen zur Verhinderung bestimmter Maßnahmen, um den Leistungswettbewerb auf Plattformen sicherzustellen
  • Ermächtigung des Bundeskartellamtes zu einstweiligen Maßnahmen

Ferner enthält der Entwurf wesentliche Änderungen zur Fusionskontrolle:

  • Anhebung der Aufgreifschwelle in der Fusionskontrolle – erforderlich ist nunmehr ein jährlicher Inlandsumsatz aller beteiligten Unternehmen von mind. EUR 10 Mio. (bisher EUR 5 Mio.)
  • Erweiterung der Bagatellmarktklausel auf ein Umsatzvolumen von EUR 20 Mio. (bisher EUR 15 Mio.) – Zusammenschlüsse auf kleineren Märkten können nicht untersagt werden
  • Neues Aufgriffsrecht – anders als noch im alten Referentenentwurf soll das Bundeskartellamt künftig Unternehmen zur Anmeldung von geplanten Zusammenschlüssen unter bestimmten Umständen proaktiv auffordern können (die Vorschrift zielt auf die Entsorgungs-, aber auch auf sog. „killer acquisitions“ in der Digitalwirtschaft ab)

Zu den weiteren wichtigen Änderungen zählen u.a. ein neu eingeführter Anspruch von Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt auf eine kartellrechtliche Bewertung von Kooperationen. Im Übrigen sieht der Entwurf umfangreiche Änderungen im Verfahrensrecht (z. B. Auskunftsansprüche, einstweilige Maßnahmen) und Bußgeldrecht (z. B. neue Bußgeldtatbestände, Kronzeugenregelung, Verjährung) vor. Im Vergleich zu seiner Vorgängerfassung wurden u.a. auch Änderungen zu den Zumessungskriterien für die Festsetzung einer Geldbuße, zur Kronzeugenregelung und zu Ermittlungsbefugnissen des Bundeskartellamtes vorgenommen.

Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen letztlich Einzug in den Regierungsentwurf und nach dem weiteren Gesetzgebungsverfahren in das GWB finden werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es wesentliche kartellrechtliche Änderungen für die Digitalwirtschaft geben wird, sich darüber hinaus aber auch alle anderen Branchen auf – bereits im Vorfeld kontrovers diskutierte – Neuerungen im Bußgeld-, Schadenersatz- und Transaktionskartellrecht einstellen müssen.

 

Autor/in
Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Stellenbosch)

Dr. Sebastian Felix Janka, LL.M. (Stellenbosch)
Partner
München
sebastian.janka@luther-lawfirm.com
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David Wölting

David Wölting
Senior Associate
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