29.04.2024
Bundestag und Bundesrat haben am letzten Freitag, den 26. April 2024, den Gesetzesentwurf zum sog. „Solarpaket“ beschlossen. Ziel des Solarpaketes ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und die Ausbau-Dynamik im Bereich der Photovoltaik beizubehalten.
Mit dem Solarpaket sollen Netzanschlussverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, Betriebs- und Vergütungsmodelle flexibilisiert und vereinfacht sowie ein weiterer Zubau von PV-Anlagen angereizt werden. Nach einem PV-Rekordjahr 2023 ein von der Branche sehnsüchtig erwarteter Impuls für ungebrochenen Zuwachs?
Bereits im August des vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum damaligen sog. „Solarpaket I“ in Anknüpfung an die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus Mai 2023 beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollten weitere Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie beseitigt und die Ausbau-Dynamik im Bereich der Photovoltaik gesteigert werden. Angesichts der Zielvorgaben des EEG 2023 eine vielfach geforderte Maßnahme. Um bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt und bis 2040 von 400 Gigawatt nur im Solarsektor zu erreichen, bräuchte es selbst gegenüber dem Ausbau-Rekordjahr 2023 (ca. 14 GW Zubau!) noch einmal erhebliche Steigerungen.
Statt jedoch das Gesetz schnell durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, verzögerte sich die Verabschiedung des Solarpaketes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in der Regierungskoalition auf zunächst unbestimmte Zeit. Erst im Frühjahr 2024 wurde das Verfahren mit einigen Änderungen vorangetrieben. Am Ende ging es mit der Verabschiedung in beiden Gesetzgebungskammern noch am selben Tag dann ganz schnell.
Zeit, das Paket zu öffnen und einen Blick hineinzuwerfen.
Das beschlossene „Solarpaket“ enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, mit denen der Ausbau der Photovoltaik (weiter) vorangetrieben werden soll.
Die nun beschlossenen Maßnahmen gehen in großem Umfang auf die „Photovoltaik-Strategie“ des BMWK aus Mai 2023 zurück, setzen dieses jedoch noch nicht vollständig um. Lange war daher ein „Solarpaket II“ angekündigt worden. Aus Regierungskreisen hieß es jedoch während der schleppenden Umsetzung der nun beschlossenen Neuerungen, ein zweites Paket sei nicht erforderlich und viele Maßnahmen ohnehin in anderer Form bereits umgesetzt worden. In der Unterrichtung des Bundesrates über das beschlossene Gesetzespaket fordert der Bundestag die Bundesregierung indes auf, im Rahmen eines „Solarpaket II“ weitere dringend benötigte Neuerungen anzugehen. Genannt werden u.a. die Schaffung von Anreizen für system- und marktdienliches Verhalten von PV-Anlagen, die Digitalisierung von Netzanschlussverfahren und die Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen für „Energy Sharing“.
Ebenso gefordert werden angesichts der zunehmenden Dominanz chinesischer Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarindustrie. Der zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit leidenschaftlich diskutierte „Resilienzbonus“ für die deutsche Solarindustrie findet sich im beschlossenen Gesetzespaket nämlich nicht.
Der beschlossene Gesetzentwurf tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Für einige der beschlossenen Maßnahmen gilt jedoch noch ein beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt, d.h. die Maßnahmen sind erst dann anwendbar, wenn die EU-Kommission grünes Licht gibt. Erfahrungsgemäß kann dies einige Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen.
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