24.03.2021

Krankenhauszukunftsgesetz als Chance für Medizintechnikunternehmen

Im gemeinsamen Webinar am 23. März 2021 mit dem Branchenverband Spectaris und WMC Healthcare haben Cornelia Yzer, Dr. Eva Rütz sowie Dr. Kay Oelschlägel und Dr. Franziska Klaß-Dingeldey mit rund 75 Branchenvertretern über Chancen und Herausforderungen für Medizinunternehmen im Kontext des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) diskutiert.

Hintergrund

Neben einem Überblick über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sowie damit verbundenen rechtlichen Fallstricke, gaben die Luther-Experten Einblicke in die Themen IT- und Datenschutzrecht sowie Vergaberecht im Kontext des Gesetzes.

Ein bestimmendes Thema der Diskussion lautete Interoperabilität, die bei der Mehrzahl der Maßnahmen intern und extern nach internationalen Standards gewährleistet werden muss. Die Rechtsanwälte von Luther brachten die verschiedenen Facetten des Gesetzes auf den Punkt.

Cornelia Yzer, Koordinatorin des Bereichs Health Care & Life Science bei Luther, fasste zusammen: „Medizinproduktehersteller müssen sich intensiv mit den Anforderungen des KHZG auseinandersetzen, um ihren Kunden passgenaue und rechtssichere Lösungen anbieten zu können. Die Zeit drängt.“

Daran knüpfte Dr. Eva Rütz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht bei Luther, an: „Die Einführung neuer IT-Systeme unterliegt zumeist der betrieblichen Mitbestimmung. Um die enge Zeitschiene halten zu können, sollte die Einbindung von Betriebs-/Personalrat oder MAV möglichst frühzeitig und transparent erfolgen.“

Die Dimension der technologischen Herausforderungen hatte Kay Oelschlägel, Fachanwalt für IT-Recht bei Luther, im Blick und ergänzte: „Die Einführung neuer IT-Systeme als förderfähige Vorhaben nach dem KHZG erfordert gesetzliche Schnittstellenkonformität und Datenschutzkonformität. Dies stellt eine besondere Herausforderung für Krankenhäuser und Dienstleister dar.“

„Im Rahmen der Förderung nach dem KHZG sind bei der Beschaffung neuer IT-Systeme die vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Dies erfordert eine sorgfältige Bestimmung des Bedarfs und Planung des Verfahrens auf Seiten der Krankenhäuser und eine frühzeitige Einbringung in das Verfahren der Unternehmen auf Bieterseite, um optimale Lösungen zu erreichen“, fasste Dr. Franziska Klaß-Dingeldey, Fachanwältin für Vergaberecht bei Luther, die Spezifika in Bezug auf das Vergaberecht zusammen.


Autoren

Cornelia Yzer
Of Counsel
Berlin
cornelia.yzer@luther-lawfirm.com
+49 30 52133 21148

Dr. Eva Maria K. Rütz, LL.M.
Partnerin
Düsseldorf, Köln
eva.ruetz@luther-lawfirm.com
+49 211 5660 27048

Dr. Kay Oelschlägel
Partner
Hamburg
kay.oelschlaegel@luther-lawfirm.com
+49 40 18067 12175

Dr. Franziska Klaß-Dingeldey, MLE
Senior Associate
Hannover
franziska.klass@luther-lawfirm.com
+49 511 5458 20231