03.06.2025 // online // Webinar
Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getreten und bringt neue finanzielle sowie administrative Verpflichtungen für alle Unternehmen mit sich, die Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen sich Hersteller von bestimmten Produkten online registrieren und bis zum 15. Mai eine Mitteilung, über die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Mengen abgeben. Am 24. April 2025 teilte das Umweltbundesamt auf dem DIVID-Portal mit, dass es die diesjährige Frist für die Mitteilung auf den 15. Juni 2025 verlängert und die Prüfpflicht zur externen Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldung für 2024 ausnahmsweise aussetzt. Hintergrund ist auch, dass viele Fragen zum EWKFondsG noch offen sind. Insbesondere herrscht ein Unsicherheit bei den Wirtschaftsakteuren, ob sie überhaupt von dem Gesetz betroffen sind.
Zu den betroffenen Produkten gehören neben To-Go-Behältern für Lebensmittel und Folienverpackungen mit Lebensmittelinhalt unter anderem auch Getränkeflaschen und Getränkebecher. Aber auch weitere Produktkategorien sind betroffen oder werden es in naher Zukunft sein. Der Gesetzgeber ging in seiner Folgenabschätzung davon aus, dass circa 56.000 Unternehmen zur Registrierung verpflichtet sind. Bis zum heutigen Tag sind etwas mehr als 4.000 Unternehmen registriert. Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht drohen hohe Bußgelder und es gilt ein Inverkehrbringungsverbot für die Produkte.
In unserem zweistündigen Workshop bringen wir Ihr Unternehmen auf Spur und geben Ihnen einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen des Gesetzes.
Hierzu gehören unter anderem folgende Inhalte:
Wann: 3. Juni 2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an alle Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte auf dem Markt bereitstellen oder solche (weiter)-verkaufen
Kosten: 250,00 EUR zzgl. MwSt.
Anmeldung: Melden Sie sich kostenpflichtig über den nebenstehenden Button ‚Anmelden‘ zum Workshop an.
Anmeldeschluss: 31. Mai 2025
Referent: Rechtsanwalt Christoph Schnoor berät zu sämtlichen Fragen im Bereich des Umweltrechts. Er hat sich insbesondere auf das Kreislaufwirtschaftsrecht und die (umweltrechtliche) Produktverantwortung von Herstellern spezialisiert. Er berät nationale und internationale Unternehmen der Erfüllung der regulatorischen Vorgaben, beispielsweise im Verpackungs-, Elektro-, Batterie-, Textilrecht sowie nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Er unterstützt Unternehmen bei der Klärung der Betroffenheit und Umsetzung entsprechender Compliance-Maßnahmen.
Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch mit Ihnen.
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