06.05.2021 // online // Webinar
Eine Webinar-Serie von Directors Academy & hkp/// group vor dem Hintergrund veränderter regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen nach ARUG II und DCGK
„Overboarding“ bedeutet die Amtshäufung eines einzelnen Mitglieds eines Aufsichtsrats. Probleme entstehen insbesondere dann, wenn das Aufsichtsratsmitglied neben seinen „einfachen“ Mitgliedschaften auch Mandate mit dem Aufsichtsratsvorsitz innehat sowie eine Vorstandstätigkeit ausübt. Auch in den Hauptversammlungen wird die Amtshäufung einzelner Aufsichtsräte bei anstehenden Wahlen eines Aufsichtsratsmitglieds von institutionellen Investoren und Stimmrechtsberatern häufig kritisch gesehen und hat mittlerweile auch die Wiederwahl von einigen Multiaufsichtsräten verhindert.
Ab wann gilt eine Mandatsbeschränkung? Zählen Aktiengesellschaften wie GmbHs? Muss ein Aufsichtsratsmitglied Urlaub nehmen für seine Tätigkeit(en)? Was sagt der Gesetzgeber? Gibt es Overboarding auch im öffentlichen Sektor? Was erwarten Investoren?
Die Arbeit von Aufsichtsgremien hat sich u.a. durch gesetzliche Änderungen verändert und professionalisiert. Im zweiten Teil der Webinar-Reihe von Directors Academy und hkp/// group erfahren Sie, was das für das Thema Overboarding bedeutet.
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