23.03.2022 // online // Webinar
Ab dem 01.08.2022 gilt die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie (Richtlinie EU 2019/1152). Deren Umsetzung in nationales Recht ist bereits in der Pipeline, d.h. seit Januar 2022 liegt ein Referentenentwurf des deutschen Gesetzgebers vor. Dieser hat es in sich und geht insbesondere weit über die bloße Anpassung des Nachweisgesetzes (NachwG) hinaus.
Neben einer Erweiterung des Katalogs der nachzuweisenden Vertragsinhalte (z.B. Ruhepausen und Ruhezeiten, Kündigungsverfahren, Auslandsbeschäftigung) sind materiell-rechtliche Regelungen für das Arbeitsverhältnis geplant, auch im TzBfG und AÜG. Die Palette reicht hier bis hin zu gänzlich neuen Informationsansprüchen von Teilzeit- und Leiharbeitnehmern und damit korrespondierenden Antwortpflichten des Arbeitgebers. Dabei ist nicht nur die Gestaltung von Neuverträgen betroffen: für Bestandsverträge sind die entsprechenden Informationen ggf. noch innerhalb der ersten Augustwoche quasi „nachzureichen“. Schließlich drohen den Unternehmen bei Nichtbefolgung dieser Vorgaben künftig Bußgelder – Verstöße gegen das Nachweisgesetz gelten dann als Ordnungswidrigkeit.
Anlass genug, sich rechtzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und die innerbetrieblichen (digitalen oder nicht-digitalen) Prozesse sowie vor allem Arbeitsvertragsmuster anzupassen.
Datum: 23. März 2022
Uhrzeit: 10.00 - 11.30 Uhr
Dauer: ca. 60 Minuten Vortragszeit mit anschließender Diskussion
Bitte melden Sie sich über die Website des BVAU an:
Die Einwahldaten werden Ihnen dann wenige Tage vor der Veranstaltung übersandt.
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