24.06.2022

Update zum Drittlandtransfer in die USA: „Privacy Shield Reloaded“

Hintergrund

Mit der Einigung zwischen EU und USA rückt eine Nachfolgevereinbarung des überkommenen „Privacy Shield“ wieder ein Stück näher.

Datenverarbeitungen könnten damit in naher Zukunft wieder auf sicherer Grundlage als in der jüngsten Vergangenheit erfolgen. Konkret würde eine Lockerung im Hinblick auf die Erforderlichkeit geeigneter Garantien für ein angemessenes Datenschutzniveau bei Verarbeitungen mit Transfer in die USA einhergehen (etwa Verwendung der neuen Standardvertragsklauseln). Zentraler Aspekt dieser Vereinbarung sollen die Grenzen für den Zugriff durch US-Geheimdienste und der Rechtsschutz für betroffene EU-Bürgerinnen und -Bürger sein. Dieses soll zukünftig in einem zweistufigen System Niederschlag finden, der ein ausreichendes Schutzniveau gewährleisten soll. Daneben beabsichtigen die EU und die USA, den Mechanismus für die Selbstzertifizierung von datenimportierenden US-Unternehmen weiterhin zu verwenden.

Wie es weiter geht:

  • Datenverarbeitungen mit Transfer in die USA können zunächst weiterhin nur unter Abschluss der Standardvertragsklauseln sowie zusätzlicher Garantien erfolgen.
  • Fortschreibung des Prozesses über eine Nachfolgevereinbarung:
  • Verschriftlichung und Akzeptanz der Vereinbarung
  • Umsetzung der Vorgaben durch die USA in innerstaatliches Recht
  • Erstellung eines Angemessenheitsbeschlusses durch die EU
  • Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses
  • Angemessenheitsbeschluss der EU