30.10.2020

Bundestag bringt Anti-Abmahn-Gesetz auf den Weg

Ein Mann in einem schwarzen Anzug hält seine Hand mit der Innenfläche nach vorne, als Zeichen für Halt oder Stopp. Der Hintergrund ist grau und schlicht, was die Geste des Mannes verstärkt.

Missbräuchliche Abmahnungen schädigen nicht nur den Ruf von uns Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, sondern stellen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Der Gesetzgeber möchte nun mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ der Abmahnindustrie einen Riegel vorschieben.

Hintergrund

Ziemlich genau ein Jahr war es ruhig nach der ersten Beratung zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Nun haben innerhalb eines Monats sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat über dieses Gesetz entschieden. Mit einem Inkrafttreten wird Ende dieses Jahres gerechnet. Im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kommt es hierdurch zu zahlreichen Änderungen. Insbesondere kleinere Unternehmen sollen dadurch entlastet werden. Im nachfolgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Änderungen im Wettbewerbsrecht durch das nun beschlossene Gesetz für Sie zusammengefasst. Ob das Gesetz den gewünschten Erfolg mit sich bringt und missbräuchliche Abmahnungen, die hauptsächlich Gebühren generieren sollen, nun der Vergangenheit angehören oder das Gesetz nicht auch lautere Marktteilnehmer behindert, wird sich zeigen.

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Autor/in

Dr. Silvia Hartmann