10.02.2021 // online // Vortrag

Die neue chinesische Exportkontrolle: Was müssen deutsche Unternehmen beachten? – IHK Hannover

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Weiterführende Informationen

Programm:
Am 1. Dezember 2020 trat das nationale Gesetz zur Exportkontrolle der VR China in Kraft. Es gibt den chinesischen Behörden weitreichende Kontrollbefugnisse und wird auch auf deutsche Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben.

Betroffene Unternehmen:

  • deutsche Unternehmen, die direkt oder indirekt über Lieferanten bei chinesischen Unternehmen einkaufen (Ressourcing und Lieferketten) sowie
  • deutsche Unternehmen, die über deutsche Tochtergesellschaften in China produzieren

Betroffene Güterarten:

Alle Güter, die die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen Chinas gefährden könnten. Die Regelungen gehen damit über die Bestimmungen zu militärischen und Dual-use Gütern hinaus.

Exterritoriale Geltung:

Das Gesetz gilt sowohl für die Ausfuhr kontrollierter Güter ins Ausland, als auch für die Bereitstellung kontrollierter Güter durch chinesische Einrichtungen an ausländische Einrichtungen innerhalb und außerhalb Chinas sowie für Wiederaus­fuhren („Re-Exporte“), so dass unter Umständen auch Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb Chinas geahndet werden können.

Seminarinhalte:

  • Inhalte des Chinesischen Exportkontrollgesetzes
  • Sanktionen: „Blacklist“, Bußgelder, Aussetzung des Geschäftsbetriebs, Einträge in das Corporate Social Credit Systems etc.
  • Anforderungen an unternehmensinterne Compliance
  • Auswirkungen der chinesischen Exportkontrolle auf eigene Lieferanten und Kunden
  • Anforderungen für deutsche Tochterunternehmen in China
  • Genehmigungsverfahren
  • Bedeutung des Ratings im Corporate Social Credit Systems für Exportgenehmigungen
  • Compliance
  • Fragen und Antworten

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