10.12.2020 // online // Webinar
Nach dem Vorbild der USA entwickelte die Volksrepublik China bereits 2017 ein neues Exportkontrollgesetz, welches nunmehr überarbeitet und im Oktober 2020 verabschiedet wurde. Bereits zum 1.12.20 tritt es in Kraft.
Neben den zu erwartenden Bestimmungen bezüglich militärischen und dual-use Gütern enthält es auch Bestimmungen, die sich ganz allgemein auf Technologien und Dienstleistungen beziehen, die im Zusammenhang mit Chinas nationaler Sicherheit und seinen Interessen stehen. Weiterhin können Exportgenehmigungen u. a. vom „credit report“ des Exporteurs abhängig sein, dem Rating im Rahmen des Corporate Social Credit Systems der VR China. Verstöße von Organisationen und Einzelpersonen außerhalb Chinas können nach dem Gesetz geahndet werden und nicht nur der Export, sondern auch der Re-Export wird jetzt reglementiert.
Welche Rückschlüsse sind daraus für mein China-Geschäft zu ziehen, wie stark muss ich mich mit dem Gesetz auseinandersetzen und welche Bedeutung hat es sowohl für meine Lieferanten als auch Kunden?
Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen in dem Webinar und zeigen mögliche Konsequenzen für deutsche Unternehmen und Importeure auf.
Termin: 10. Dezember 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr
(Anmeldeschluss ist der 9. Dezember 2020)
Armin Heider
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