16.12.2020

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie – Mehr als ein Nachfolger der Nachweisrichtlinie

Die Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union – auch Arbeitsbedingungenrichtlinie genannt – ist am 31. Juli 2019 in Kraft getreten. Sie löst die sog. Nachweisrichtlinie (Richtlinie 91/533/EWG vom 14. Oktober 1991) ab. Dabei erweitert die Arbeitsbedingungenrichtlinie im Vergleich zu der Nachweisrichtlinie nicht nur den Katalog der arbeitgeberseitigen Informationspflichten, sondern führt zusätzlich eine Reihe von materiellen Arbeitnehmerschutzbestimmungen ein.

Background

Der europäische Gesetzgeber wollte schon beim Erlass der Nachweisrichtlinie nicht nur die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer transparenter machen, sondern auch die Arbeitsbedingungen selbst verbessern. Während die Nachweisrichtlinie aus Sicht des europäischen Gesetzgebers nur dem ersten dieser beiden Ziele gerecht wurde, soll die Arbeitsbedingungenrichtlinie einen Schritt weiter gehen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 01.08.2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sollte die Umsetzung in nationales Recht nicht bis zum 01.08.2022 erfolgt sein, finden die Regelungen ab diesem Zeitpunkt jedenfalls aber direkte Anwendung.

Author
Achim Braner

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Nadine Ceruti

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