09.12.2020

Der Interim-Manager – ein abhängig Beschäftigter?

Luther Sozialversicherungsrecht

I. Hintergrund

In Zeiten des Umbruchs oder der Krise braucht es oftmals einen Richtungswechsel in der Unternehmensführung. Der Richtungswechsel soll den Weg zu neuen Vorgehensweisen und Möglichkeiten eröffnen. Den frischen Wind kann insbesondere ein Wechsel in der Geschäftsführung oder oberen Führungsebene bringen. Der Einsatz von Interim-Managern stellt daher eine zunehmend beliebte Option bei der Suche nach neuen Lösungen dar.

Interim-Manager übernehmen als hochqualifizierte Führungskräfte zeitlich oder zweckbefristete Stellen in der Unternehmensleitung. Sie werden aber nicht nur für Krisenmanagement, Restrukturierungen, Sanierungen und Projekte, die außerhalb des Alltagsgeschäfts liegen, eingesetzt. Häufig werden ihre Dienste auch bei unerwarteten Ausfällen von Führungskräften oder als zeitliche Vertretungen angefragt. Ihr Einsatzbereich reicht damit von großen Unternehmen bis hin zu kleineren, mittelständischen Unternehmen.

Im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht wirft der in der Regel zeitlich begrenzte Einsatz dieser externen Geschäftsführer oder Manager jedoch Fragen auf.

Author
Kerstin Belovitzer-Franz

Kerstin Belovitzer-Franz
Counsel
Stuttgart
kerstin.belovitzer-franz@luther-lawfirm.com
+49 711 9338 16709