08.06.2022 // online // Vortrag

Arbeitsrechtsfrühstück mal als Lunch: „Remote Work“ als dauerhaftes Beschäftigungsmodell oder doch „Back to Office“? Webinar

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Die gesetzliche „Homeoffice-Pflicht“ ist seit dem 20. März 2022 – jedenfalls erst einmal – entfallen. Und auch die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen für Grenzgänger werden voraussichtlich kurzfristig auslaufen. Die in den letzten zwei Jahren gesammelten Erfahrungen im Bereich „Remote Work“ aber bleiben – und damit zum einen Erkenntnisse zu (Arbeitsplatz-) Gestaltungsmöglichkeiten, zum anderen wurden aber auch Erwartungen und Wünsche geweckt. Grund genug, sich nochmals intensiver mit folgenden Fragen zu beschäftigen:

  • Kann der Arbeitgeber die Rückkehr in den Betrieb anordnen oder handelt es sich um eine (Rück-) Versetzung? Bestehen insoweit Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats?
  • Welche Auswirkungen hat das zwischenzeitlich in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ausdrücklich geregelte Mitbestimmungsrecht bzgl. der Ausgestaltung von mobiler Arbeit?
  • Und worauf ist ggf. aus sozialversicherungs-, wie auch unfallversicherungsrechtlicher Sicht zu achten, wenn sich Remote Work durchgesetzt hat und dauerhaft beibehalten werden soll – insbesondere, wenn hierdurch die Arbeit aus einem anderen Staat erbracht wird?

Wir möchten Sie herzlich zu unserem nächsten Arbeitsrechtswebinar einladen.

Das kostenfreie Webinar findet statt am 8. Juni 2022 von 12.00 bis 13.30 Uhr.

Bitte melden Sie sich bis zum 7. Juni 2022, 18.00 Uhr über den Anmeldebutton an oder senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Speaker