23.01.2019
23.01.2019
Als Folge des Brexits droht zahlreichen Gesellschaftern von britischen Limiteds (Ltd.), die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, eine unbeschränkte persönliche Haftung. Auf dieses Dilemma hat der deutsche Gesetzgeber mit den am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen im Umwandlungsgesetz reagiert.
Aufgrund des Brexits können sich britische Gesellschaften künftig nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit berufen. Dies bedeutet, dass britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht länger als britische Kapitalgesellschaft (mit beschränkter Haftung), sondern fortan als deutsche Personengesellschaft (OHG/GbR) anerkannt werden, deren Gesellschafter unbeschränkt und persönlich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
 
 
 
Bisherige Handlungsoptionen
 
Die bislang verfügbaren Handlungsoptionen, um die britische Ltd. bzw. deren Geschäft in eine deutsche Gesellschaft zu überführen, sind jeweils mit gewissen Nachteilen und Unwägbarkeiten verbunden.
Die negativen Auswirkungen des Brexits auf britische Limiteds nahm der Gesetzgeber zum Anlass, zum 1. Januar 2019 die §§ 122a ff. des Umwandlungsgesetzes zu ändern. Wesentlich sind zwei Veränderungen:
 Ob diese Gesetzesänderungen allerdings wirklich helfen, ist fraglich, da es für die grenzüberschreitende Verschmelzung auch der Mitwirkung der britischen Behörden bedarf. Die für den Vollzug erforderliche Verschmelzungsbescheinigung wird durch das englische Companies House ausgestellt, dessen Kooperationsbereitschaft allerdings ungewiss ist. Darüber hinaus dürften relativ hohe Kosten anfallen, da im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung zwangsweise ein Gerichtsverfahren vor dem High Court of Justice in London unter anwaltlicher Vertretung durchzuführen ist.
  
Die gesetzlichen Neuerungen sind vom Gesetzgeber gut gemeint. Trotz des erweiterten Handlungsspielraums der Gesellschafter einer Ltd. bleiben im Ergebnis aber Zweifel an ihrem praktischen Nutzen.
 Weiterlesen:
Blunk, Brexit ante portas – Was bietet der Referentenentwurf zur Änderung des Umwandlungsrechts?
Mentzel, Das Ende der Limited in Deutschland?
von Massenbach/Ader, Brexit-Verhandlungen vertagt – Wie es jetzt weitergeht
                                                                    
                                                            
                                                        
                                                
                                                
                                                        
                                                                
                                                                    Dr. Cédric Müller, LL.M. (Bristol)
                                                                    
                                                                            
                                                                                    
                                                                                            
                                                                                                Partner
                                                                                            
                                                                                        
                                                                                
                                                                        
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                                                                    cedric.mueller@luther-lawfirm.com
                                                                    
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