04.05.2022 // online // Vortrag

Zweiteilige Webinarreihe Gaskrise - Tipps und Fallstricke bei der Datenmeldung an die BNetzA

Further Information

Der seit mittlerweile zwei Monaten anhaltende Krieg in der Ukraine bedroht weiterhin die deutsche Gasversorgung.

Das zwingt die Bundesregierung unter anderem zu gesetzgeberischen Schutzmaßnahmen. Im Fall einer Krise sollen Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall droht die Enteignung. Das sah das noch aus der Ölkrise stammende Energiesicherungsgesetz zwar bereits vor, diese Option soll aber nun klarer gefasst werden.

Spätestens mit den jüngsten Gaslieferstopps Russlands gegenüber Polen und Bulgarien ist aber etwas Grundsätzliches ins Wanken geraten: Die jahrzehntelange Selbstverständlichkeit unterbrechungsfreier Lieferungen von russischem Gas.

Die Bundesnetzagentur bereitet nach eigenem Bekunden eine Datenabfrage vor, um im Falle einer Gas-Mangellage reagieren zu können. In einem ersten Schritt sollen alle Letztverbraucher adressiert werden, die über mindestens eine Entnahmestelle mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h verfügen. Die Abfrage soll nach aktuellem Stand im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 15. Mai 2022 durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen im Rahmen einer zweiteiligen Webinarreihe einen Überblick über die Datenabfrage der Behörde geben. Im ersten Teil werden wir vor allem die Fragen der BNetzA für Sie einordnen und Ihnen erste praktische Hinweise und Hilfestellungen geben. Im zweiten Teil werden wir Tipps und Fallstricke bei der Datenmeldung an die BNetzA aufgreifen.

Die jeweils einstündigen Webinare finden am 4. Mai und 10. Mai 2022 jeweils von 11.00 bis 12.00 Uhr statt.

Bitte melden Sie sich über den Button Anmelden an oder senden Sie eine E-Mail an contact@luther-lawfirm.com.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!

Ihre

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Speaker