18.02.2026

Exportkontrolle ab 1. Februar 2026: Neue Beschleunigungen im Genehmigungsverfahren

Eine stilisierte Weltkarte in Blautönen zeigt Kontinente und Länder, verbunden durch Netzwerklinien. Diese Linien symbolisieren globale Kommunikation und Vernetzung.

Hintergrund

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWE“) das „5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle“ umgesetzt. Zum 1. Februar 2026 sind damit Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle in Kraft getreten. Durch das 5. Maßnahmenpaket wurden Allgemeine Genehmigungen („AGG“) des BAFA angepasst, deren Entscheidungsbefugnisse gestärkt und Genehmigungsverfahren für Gemeinschaftsprojekte erleichtert.

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Dr. Alexander Ehrle

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