01.09.2022

Vorgaben an die Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche

A person in a suit holds a tablet displaying a glowing scale symbol, representing justice and law. Surrounding the symbol are abstract graphics suggesting technology and connectivity, emphasizing the intersection of law and technology.

I. Hintergrund

Der Inhaber einer prioritätsälteren Marke kann grundsätzlich nicht gegen die Benutzung einer prioritätsjüngeren Marke vorgehen, wenn er deren Benutzung während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren in Kenntnis der Benutzung geduldet hat. In diesem Fall hat der Rechtsinhaber sein Recht durch Duldung verwirkt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Vorgaben an die Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche konkretisiert.

Author
Dr. Aline Mück

Dr. Aline Mück
Senior Associate
Köln
aline.mueck@luther-lawfirm.com
+49 221 9937 25050