21.09.2023

Neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Background

In der sich kontinuierlich wandelnden Welt der Unternehmensführung und Finanzberichterstattung gewinnt die Einhaltung der ESG-Standards (Environmental, Social und Governance) zunehmend an Bedeutung. Dieser Paradigmenwechsel wurde durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU (CSR-Richtlinie) eingeleitet, die Unternehmen dazu verpflichtet, Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten in ihren Lageberichten zu veröffentlichen. Die Anstrengungen zur Förderung von Transparenz in Bezug auf Umweltauswirkungen und soziale Verantwortung sollen durch die Überarbeitung der CSR-Richtlinie weiter intensiviert werden. Ein bedeutender Schritt ist die Änderung und Ergänzung der CSR-Richtlinie durch Richtlinie 2022/2464 (CSRD-Richtlinie), mit der insbesondere der Anwendungsbereich ausgeweitet wurde. Die Änderungen sind im Januar 2023 in Kraft getreten und setzen den Weg für eine verstärkte Einbindung von ESG-Standards in die Unternehmenspraxis fort.

Flankiert werden diese Regelungen durch den Erlass eines delegierten Rechtsakts. Der Entwurf für die delegierte Verordnung wurde bereits am 31. Juli 2023 veröffentlicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Sie soll ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Die delegierte Verordnung geht einen bedeutenden Schritt voran, indem europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) festgelegt wurden. Die Standards sind verpflichtend und gelten sektorenübergreifend für alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fallen.

Author
Anja Wechsler

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Dennis Gerdes

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