08.02.2022

Energiebesteuerung bremst laut Europäischem Rechnungshof die Energiewende

Background

Laut einem am 31. Januar 2022 veröffentlichten Prüfbericht des Europäischen Rechnungshofs kommt Energiesteuern eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels zu. Zugleich aber kritisieren die Rechnungsprüfer aus Luxemburg, dass gegenwärtig insbesondere die Energiesteuertarife nicht das Ausmaß der Verschmutzung durch die jeweiligen Energieträger abbilden.

So stellt der Rechnungshof fest, dass sich die Fördersumme für erneuerbare Energien im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2019 nahezu vervierfacht, gleichzeitig aber kaum ein Abbau der Subventionen fossiler Brennstoffe im letzten Jahrzehnt stattgefunden hat – trotz gegenteiliger Selbstverpflichtungen der Europäischen Kommission und einiger Mitgliedstaaten.

Nach Ansicht der Rechnungsprüfer steht die Europäische Union bei der Änderung der Energiebesteuerung vor mehreren Herausforderungen:

So mahnt der Rechnungshof eine einheitliche Regelung in der gesamten Union an und damit eine höhere Besteuerung gegenüber bei Sektoren und Energieträgern, die bisher insbesondere von großzügigen Entlastungen profitieren. Entsprechend kritisieren die Rechnungsprüfer, dass unter der geltenden Energiesteuerrichtlinie solche das Klima stärker belastende Energieträger günstiger wegkommen als CO2-effiziente Quellen. Als Beispiele nennt der Rechnungshof, dass gegenwärtig eine geringere Besteuerung von Kohle als von Erdgas möglich ist.

Daneben befürchten die Rechnungsprüfer insofern eine Verzerrung des Binnenmarkts, als zwar die Mehrheit der Mitgliedstaaten hohe Steuern auf fossile Brennstoffe erheben, eine Minderheit aber weiterhin nah am Mindeststeuertarif der Energiesteuerrichtlinie verharre. Bei niedrigen Energiesteuern auf fossile Energieträger steigen nach Ansicht der Rechnungsprüfer die Vergleichskosten der „grüneren“ Technologien – was die Klimawende bremse.

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals – der Strategie der Union zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 – will die Kommission mit einem Vorschlag zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie die Besteuerung von Energie mit den ehrgeizigen Klimazielen in Einklang bringen.

Entsprechend sollen nach dem Willen der Kommission die Mindeststeuertarife für CO2-intensive fossile Energieträger nach einem festgelegten Pfad bis 2033 steigen, während die Besteuerung von insbesondere grünem Strom und strombasierten Kraftstoffen sinkt. Im Ergebnis steigt damit voraussichtlich die Energiesteuerlast von Kohle und Erdgas um mehr als das Sechsfache, während auf Strom rund die Hälfte weniger Energiesteuern anfallen. Damit einher gehen zudem ein Wegfall des „Dieselprivilegs“ und die Besteuerung von Kerosin und Schweröl – mithin von Flug- und Schiffsverkehr.

Angesichts der bei Steuerangelegenheiten in der Union erforderlichen Einstimmigkeit bleibt jedoch abzuwarten, in welchem Umfang die Kommission diese ehrgeizigen Ziele und damit auch die Forderungen des Rechnungshofs erfüllen kann.

Author
Dr. Mathias Mailänder

Dr. Mathias Mailänder
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