01.02.2023

Neue Rechtslage zur Überschuldung: Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz (SanInsKG)

Background

Die zuletzt und bis dato bestehende hohe Verunsicherung in vielen Märkten durch die Preisexplosionen bei Energie und innerhalb vieler Lieferketten zwangen den Gesetzgeber im Jahr 2022 zum Handeln. Den Unternehmensverantwortlichen droht eine persönliche Haftung im Falle des Nichterkennens der eingetretenen Insolvenzantragspflicht.

Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat die Bundesregierung eine Änderung des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) erlassen. Dieses sollte in seiner ursprünglichen Fassung den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere den für eine Vielzahl von Unternehmen erheblichen Umsatzeinbrüchen, begegnen. Die Vorschriften wurden nun allgemeiner gefasst, um auch aktuellen Krisenzeiten Rechnung tragen zu können.

Author
Gunnar Müller-Henneberg

Gunnar Müller-Henneberg
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